OECD-Konsensus über die Zulässigkeit gebundener Hilfskredite ("Helsinki-Disziplin"). - Leitlinien und Grundsätze: Bd. 1
Vollständigen Titel anzeigen
BArch B 102/214350
BArch B 102 Bundesministerium für Wirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft >> B 102 Bundesministerium für Wirtschaft.- Außenwirtschaftspolitik und Entwicklungshilfe (Abteilung V) >> Außenwirtschafts- und Handelspolitik >> Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland, Außenhandelsfinanzierung und -versicherung, Gewährleistungen (mit einzelnen Projekten und Ländern), Umschuldung >> (1951) 1961 ff. >> OECD-Konsensus über die Zulässigkeit gebundener Hilfskredite ("Helsinki-Disziplin"). - Leitlinien und Grundsätze
1976-1978
Enthält u.a.:
Schreiben von H. Leibkutsch, Deutsche Bank, an Minister Friderichs, Sept. 1976, Kopie
Schreiben von H. Leibkutsch, Deutsche Bank, an Minister Friderichs, Sept. 1976, Kopie
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: V C 4 (1978)
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:18 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) (Tektonik)
- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Tektonik)
- Finanzen, Wirtschaft (Tektonik)
- Bundesministerium für Wirtschaft (Bestand)
- Außenwirtschaftspolitik und Entwicklungshilfe (Abteilung V) (Gliederung)
- Außenwirtschaft, allgemein; Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland (48/49, 50/51; Länderakten 8*, 9*) (Gliederung)
- Gewährleistungen im Außenwirtschaftsverkehr (mit einzelnen Projekten und Ländern), Bürgschaften, Exportkreditversicherungen, Exportfinanzierung (Gliederung)
- 494285/1 OECD-Konsensus über die Zulässigkeit gebundener Hilfskredite ("Helsinki-Disziplin"). - Leitlinien und Grundsätze (Serie)