Friedrich Speth (Spete), Domherr zu Würzburg (canonico ecclesie Herbipolensis), beurkundet als in der Auseinandersetzung zwischen der Meisterin Gutha und den Klausnerinnen der Klause zu Neunkirchen (Gutha magistra Sovorum inclusorii in Nuwenkirchen) einerseits und Burkhard von Roth (de Rode), Chorherr zu Öhringen (canonicium in Orengaw), andererseits von Bischof M[angold] zu Würzburg berufener Richter (iudice delegato a reverendo in Christo patre domini M. episcopo), daß sich die beiden erwähnten streitenden Parteien um ein nicht weiter bezeichnetes, im Dorf Neunkirchen (in dieta villa Nuwenkirchen) gelegenes Grundstück streiten; wobei dieses Grundstück in vier Teile aufgeteilt ist, von denen eines ein gewisser Helblinc inne hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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