"Yn den jaren [...] dusent vierhunderundachzych, in der vierten Indiktion, off montag deß zwenthichten dags deß mandeß [...] Februarii zu dutsche genant dye Spurckel", um 3 Uhr nachmittags, im 2. Jahr der Regierung des Papstes Innozenz, in der Propstei zu Hirzenach ("Hertzenawe"), Trierer ("Tryerß") Bistums, in einer Stube bei der Küche,. verleiht Herr "Gerhart Platenburg", Propst daselbst, dem Peter "Bartholomeus" zu Erbe den Hof zu Drais ("Dreyß"), gelegen bei Mainz ("by Mentz"), auf zehn Jahre, gegen 80 Malter Korngült, fällig an "dye fryheyt an dyn Ryn unden an Mentz" in ein Schiff zwischen Mariä Himmelfahrt und Geburt. Der Hubmann hat die Pflicht, den Propst oder seinen Boten zu verpflegen, wenn sie nach Drais ("Dreyß") kommen. Er soll den Grosszehnten in der Markung Drais ("Dreyß") und was sonst in den Hof gehört (nämlich Korngült zu Bretzenheim ("Brytzenheim")) einnehmen. Er hält alles Faselvieh, wofür er den Grosszehnten zur Hälfte erhält. Das Stroh ist für den Hof zu verwenden, der Hof instandzuhalten. Der Hubmann leistet dem Erzbischof von Mainz ("Mentz") eine halbe Wagenfahrt. Unter dem beim Abzug zurückzulassenden Inventar sind zahlenmässig ausgemacht: 600 "gebunt stroeß", halb Roggen, halb Haber,"dye kabe" auch halb Roggen und halb Haber. Der Propst setzt den Hubmann zum Schultheissen zu Drais ("Dreyß") ein und übergibt ihm das Gericht. Zeugen: Herr "Gewer", Kaplan zu Hirzenach ("Hertzennawe"), "Thonyß Lorley", Bürger zu Hirzenach ("Hertzenawe"), und Hans von Birkenfeld ("Hanß von Byrkenfelt"). Signet und Unterschrift des kaiserlichen Notars Johannes "Fueßgyn" von Boppard ("Bopartten"), Klerikers Trierer ("Trierß") Bistums.

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