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Bingen: Urkunde, wodurch das Domkapitel zu Mainz mehrere Judenfamilien in seiner Stadt Bingen sich niederzulassen erlaubt
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.9 Bingen
1446 Mai 1
Mainz, Domstift
1 Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1446 uff St. Philipp und Jakobstag der heiligen Apostel
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bingen: Urkunde, wodurch das Domkapitel zu Mainz mehrere Judenfamilien in seiner Stadt Bingen sich niederzulassen erlaubt
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Mosche, Jude von Neuß, zu Bingen
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Rabbi(ner)
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Schutzbrief
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Judenaufnahme
Judaica 17/296: Schulmeister und Kapitel des Doms zu Mainz bekunden, daß sie den Rabbi Seligmann von Andernach, den Isaak Stengel, den Moses 'Zum Hoen Betthe', den Meyer Salman von Nürnberg, den Moses von Neuß und den Sloman Mordechai mit Hausgenossen und Gesinde in den Schirm der Stadt Bingen aufgenommen haben. Sie sollen auf sechs Jahre in der Stadt wohnen können. - Datierung: 1446 Mai 1 - Originaldatierung: Philippi und Jacobi Tag - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.