Best. 63: Drucksachensammlung (1798-1814) (Bestand)
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Bestände des Stadtarchivs Mainz >> Französisches Archiv 1798-1814 (Best. 60-63)
1798-1814
Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde in den 1990er Jahren von Heiner Stauder während der Verzeichnung des Bestandes 60 begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert.
Drucksachen, die bei der weiteren Verzeichnung lose in alten Jahresbündeln des alten Bestandes FA 60 aufgefunden wurden, wurden dieser Drucksachensammlung (Best. 63) zugeführt. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war.
Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten der Bestände 60-62 herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen.
Falls in anderen Zusammenhängen Drucksachen auftauch(t)en, die inhaltlich und provenienzmäßig dieser Sammlung zugeordnet werden können, wurden und werden sie diesem Bestand hinzugefügt.
verzeichnet
Form und Inhalt: Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde in den 1990er Jahren von Heiner Stauder während der Verzeichnung des Bestandes 60 begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert.
Drucksachen, die bei der weiteren Verzeichnung lose in alten Jahresbündeln des alten Bestandes FA 60 aufgefunden wurden, wurden dieser Drucksachensammlung (Best. 63) zugeführt. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war.
Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten der Bestände 60-62 herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen.
Falls in anderen Zusammenhängen Drucksachen auftauch(t)en, die inhaltlich und provenienzmäßig dieser Sammlung zugeordnet werden können, wurden und werden sie diesem Bestand hinzugefügt.
Drucksachen, die bei der weiteren Verzeichnung lose in alten Jahresbündeln des alten Bestandes FA 60 aufgefunden wurden, wurden dieser Drucksachensammlung (Best. 63) zugeführt. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war.
Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten der Bestände 60-62 herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen.
Falls in anderen Zusammenhängen Drucksachen auftauch(t)en, die inhaltlich und provenienzmäßig dieser Sammlung zugeordnet werden können, wurden und werden sie diesem Bestand hinzugefügt.
verzeichnet
Form und Inhalt: Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde in den 1990er Jahren von Heiner Stauder während der Verzeichnung des Bestandes 60 begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert.
Drucksachen, die bei der weiteren Verzeichnung lose in alten Jahresbündeln des alten Bestandes FA 60 aufgefunden wurden, wurden dieser Drucksachensammlung (Best. 63) zugeführt. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war.
Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten der Bestände 60-62 herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen.
Falls in anderen Zusammenhängen Drucksachen auftauch(t)en, die inhaltlich und provenienzmäßig dieser Sammlung zugeordnet werden können, wurden und werden sie diesem Bestand hinzugefügt.
1,8 lfm.
Bestand
Wei
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 08:02 MESZ