Best. 63: Drucksachensammlung (1798-1814) (Bestand)
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Bestände des Stadtarchivs Mainz >> Französisches Archiv 1798-1814 (Best. 60-63)
1798-1814
Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde in den 1990er Jahren von Heiner Stauder während der Verzeichnung des Bestandes 60 begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert.
Drucksachen, die bei der weiteren Verzeichnung lose in alten Jahresbündeln des alten Bestandes FA 60 aufgefunden wurden, wurden dieser Drucksachensammlung (Best. 63) zugeführt. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war.
Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten der Bestände 60-62 herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen.
Falls in anderen Zusammenhängen Drucksachen auftauch(t)en, die inhaltlich und provenienzmäßig dieser Sammlung zugeordnet werden können, wurden und werden sie diesem Bestand hinzugefügt.
verzeichnet
Form und Inhalt: Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde in den 1990er Jahren von Heiner Stauder während der Verzeichnung des Bestandes 60 begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert.
Drucksachen, die bei der weiteren Verzeichnung lose in alten Jahresbündeln des alten Bestandes FA 60 aufgefunden wurden, wurden dieser Drucksachensammlung (Best. 63) zugeführt. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war.
Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten der Bestände 60-62 herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen.
Falls in anderen Zusammenhängen Drucksachen auftauch(t)en, die inhaltlich und provenienzmäßig dieser Sammlung zugeordnet werden können, wurden und werden sie diesem Bestand hinzugefügt.
Drucksachen, die bei der weiteren Verzeichnung lose in alten Jahresbündeln des alten Bestandes FA 60 aufgefunden wurden, wurden dieser Drucksachensammlung (Best. 63) zugeführt. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war.
Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten der Bestände 60-62 herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen.
Falls in anderen Zusammenhängen Drucksachen auftauch(t)en, die inhaltlich und provenienzmäßig dieser Sammlung zugeordnet werden können, wurden und werden sie diesem Bestand hinzugefügt.
verzeichnet
Form und Inhalt: Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde in den 1990er Jahren von Heiner Stauder während der Verzeichnung des Bestandes 60 begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert.
Drucksachen, die bei der weiteren Verzeichnung lose in alten Jahresbündeln des alten Bestandes FA 60 aufgefunden wurden, wurden dieser Drucksachensammlung (Best. 63) zugeführt. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war.
Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten der Bestände 60-62 herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen.
Falls in anderen Zusammenhängen Drucksachen auftauch(t)en, die inhaltlich und provenienzmäßig dieser Sammlung zugeordnet werden können, wurden und werden sie diesem Bestand hinzugefügt.
1,8 lfm.
Bestand
Wei
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
23.05.2025, 8:02 AM CEST