Der Offizial des geistlichen Gerichtshofes zu Münster bestätigt auf Bitten der Herren Heinrich Ledebur, Domherr und Oberwerkmeister, und Dietrich Morrien, Domvikar und Werkmeister, die inserierte Urkunde von 1623 Juni 21 und kündigt de Notarsunterschrift und die große Hofessiegel mit dem kleinen als Rücksiegel neben dem Domkapitelssiegel an. Geschehen am Hof des Oberwerkmeisters am Dom. Zeugen: Rotger Rensinghoff und Martin zur Beck Insert von 1623 Juni 21 Domdechant und Kapitel zu Münster bekunden, daß sie am 21. März 1615 die Gosebrinckshove im Kirchspiel Drensteinfurt, die zur Domfabrik gehört, den Eheleuten Heinrich und Else Gosebrinck verkauft haben (vergleiche die Urkunde von diesem Tag), daß sie sich aber, weil die Eheleute den Kaufpreis nicht ganz entrichten konnten, in den Hof wieder haben immittieren lassen. Auch Gosebrincks Schwager Eberhard Nysmann und seine Frau Elske Vosdings kauften den Hof, konnten ihn aber ebenfalls nicht bezahlen. Da der Hof in die Diskussion Gosebrinck gezogen worden ist, verkaufen die Aussteller nunmehr ihr freies Dominium und all ihr Recht daran an den ältesten Gläubiger, den Notar Hermann Bordewick, kündigen ihr Siegel ad causas an, versprechen Währschaft und bitten den Offizial um Bestätigung. Geschehen in Münster. Unterschrift des Sekretärs Heinrich Holthaußen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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