Baden-Württemberg: Normenkontrollklage der Gemeinden gegen Fusionsprämien
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D721025/107
6026866
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1972 >> Juli
01.07.1972
(O-Ton) Siegfried Kaspar und (O-Ton) Siegfried Bluth, Journalisten des SDR: Entscheidung des Staatsgerichtshofes: Die gegenwärtige Praxis der Fusionsprämien für sich zusammenschließende Gemeinden ist mit der Verfassung voll vereinbar / Die Argumentation der Parteien: Zweckentfremdung kommunaler Mittel, fordern zusätzlichen neuen Geldtopf des Landes, verletzte Sorgepflicht des Landes gegenüber den Gemeinden, arme und ärmste Gemeinden betroffen, überhöhte Geldgeschenke fördern sachfremde Beweggründe für Zusammenschlüsse, Fusionsprämien entsprechen nicht dem Charakter, Ernst und der Bedeutung der Selbständigkeit der Gemeinden / Argumentation des Landes: Zurückweisung der Argumentation der Gemeinden, Ermessensspielraum des Landes nicht überschritten / Die Urteilsbegründung im Wesentlichen: Kein willkürliches Gestaltungsstreben des Staates bei der Vergabe von Fusionsprämien, daher zulässig / (4'35)
Musik (1'26)
Musik (1'26)
0:06:00; 0'06
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Bluth, Siegfried
Kaspar, Siegfried
Baden-Württemberg: Staatsgerichtshof
Kommunalpolitik
Prozess: Normenkontrollklage
Prozess: Urteil
Reform: Gemeindereform: Fusionsprämie
Siebziger Jahre
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ