Herzog Eberhard von Württemberg beurkundet das Urteil des Hofgerichts zu Stuttgart in Sachen Georg Nothafts zu Hochberg (Beklagter) gegen die Gemeinde Poppenweiler (Kläger) wegen des Schaftriebrechts des Beklagten über einen Teil der Poppenweiler Markung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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