Schlichtung zwischen den Kindern des verstorbenen Hermann Wedemhove und seiner Frau Nese
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FA-Reg, 805
FA-Reg Firmenarchiv Regensberg-Verlag
Firmenarchiv Regensberg-Verlag >> 1. Privatsachen >> 1.1. Raesfeld (1589-1735)
19. November 1563
Enthält: Am 24. August 1554 fand eine Erbteilung zwischen den Kindern des verstorbenen Herman Wedemhove und seiner Frau Nese statt: 1.) Henrich van Hozeden und seine Frau Else (Elsa) Wedemhove bekamen das Haus beim des verstorbenen Everdt Ocken Haus am Roggenmarkt, dazu die Höfe Gosepoels und Borchmans Erbe im Kirchspiel Warendorf, sowie Rentenbriefe über 5 Gl. (mit 100 Gl. bei Lubbert Steveninck belegt), über 2 ½ Gl. (mit 50 Gl. bei Series van Baeck belegt), über 2 Gl. (mit 40 Gl. bei Bonaventuer, Droste in Senden, belegt), über 1 ½ Gl. (mit 30 Gl. bei Everdt Rabeman in Beckum belegt), über 12 ½ Taler (mit 250 Talern bei Johan Voß zu Enniger belegt), alles mit Brautschatz in bar und Ausstattung zu 2900 Goldgulden gerechnet; dazu 350 Taler und 25 Taler und den Anteil des Hauses an der Hundestegge. 2.) Wilhelm van Hozeden und seine Frau Margarethe Wedemhove erhielten 1000 Glgl. als Brautschatz und eine Ausstattung, dazu etliches Land vor Telgte, das von der Isermansche gekauft wurde, für 160 Glgl., dazu zwei Rentbriefe über zusammen 16 Glgl. (mit 320 Glgl. bei Johan van der Recke zu Heissen belegt), über 10 Taler (mit 200 Talern bei demselben belegt), über 20 Glgl. (mit 400 Glgl. bei Heidenrich, Droste zu Visscherinck, belegt), über (?) Glgl. (mit 200 Glgl. bei Henrich van Asscheberge belegt), über (?) Glgl. (mit 140 Glgl. bei Henrich Schenkingh zu Ostbevern belegt), über 10 Glgl. (bei der Roddeschen belegt). Auch sie sollten neben dem Brautwagen soviel Geld und Gut haben, dass ihr Anteil gleichfalls auf 2900 Glgl. und 350 Taler kam; für den Anteil des Hauses an der Hundestegge gab ihnen Kerstien (Wedemhove) 25 Taler. 3.) Dr. Henrich Venth und Clara Wedemhove erhielten das von der Swerteschen gekaufte Haus, dazu Rentbriefe über 25 Glgl. (mit 500 Glgl. bei der fürstlichen Siegelkammer belegt), über 25 Glgl. (mit 500 Glgl. bei Cordt Ketteler belegt), über etliche Roggenrenten (mit 300 Glgl. bei Henrich Schenckingh belegt), dazu an Bargeld und sonstigen Sachen über den Brautwagen hinaus soviel, dass auch ihr Anteil 2900 Glgl. und 350 Taler betrug, dazu gleichfalls von Kerstien 25 Taler als Anteil des Hauses an der Hundestegge. 4.) Wilbrandt Plonies und Maria Wedemhove bekamen als Brautschatz 1000 Glgl., dazu in der Schlichtung etliche Rentbriefe im Wert von 1400 Glgl. (bei Anthonius von Laer belegt), sowie über 15 Glgl. (bei Jurgen Drolshagen belegt), dazu soviel an Bargeld und Gerät, dass auch sie 2900 Glgl. und 350 Taler Wert erhielten, sowie 25 Taler von Kerstien als Anteil am Haus an der Hundestegge. 5.) Johan Wedemhove und seine Frau Catharina Paels bekamen 1000 Glgl. als Brautschatz, dazu in der Teilung "de gerechtigheit vp de Sutbecke vor Telgete bolegen" für 850 Glgl., sowie Rentbriefe über [?] Glgl. (mit 150 Glgl. bei Bernhardus gutt zu Coesfeld belegt), über (?) Glgl. (mit 190 Glgl. bei Joachim Droste belegt), über 10 Glgl. (bei Henrich van Merfelde belegt), über 100 Gl. und 100 Talern (bei Henrich Mallinckrodt belegt), über 100 Gl. (bei Johan Bruninck belegt), über 2 ½ Glgl. (bei Gerdt von Galen belegt), dazu soviel Bargeld und Gerät, dass auch ihr Anteil sich auf 2900 Glgl. und 350 Taler belief, dazu 25 Taler als Anteil des Hauses an der Hundestegge. 6.) Kerstien Wedemhove bekam neben Kleidung und Inventar des Hauses und neben dem halben angekauften Haus an der Hundestegge das elterliche Haus beim Haus des Hermann Ossenbrughen, das er bewohnt, und soviel an Wand, Leinwand und Bargeld, dass sein Anteil gleichfalls 2900 Glgl. und 350 Taler betrug. Die sechs Schwäger bekräftigen nun diese Erbteilung durch Siegel und Unterschrift. Zeugen: Frederich Kemmener, Bürger zu Münster; Bernhardus Otterbein, Notar.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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09.01.2026, 11:42 MEZ