Sebastian von Daun, Graf zu Falkenstein, Herr zu Oberstein und zu Bruch, bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen und dessen Brüdern und Vettern Hans Walter, Hans Wolf, Bernolph und Schweickard von Gemmingen wegen ihres verstorbenen Vetters Zeisolf von Adelsheim Leibenstadt (Leubstatt), den Weiler und zwei Teile des Gerichts daselbst samt allen Zugehörungen zu Erblehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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