Mandatum cum clausula Auseinandersetzung um Besitzrechte und Schadensersatz
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1727
Wismar K 122 (W K 4 n. 122)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
(1742-1743) 11.12.1743-14.12.1743
Kläger: (2) Anna Margaretha Schmieterlow, Witwe des Bürgermeisters Kuhlmann
Beklagter: Hans Albrecht Prange, Stadtfischer zu Wismar
Fallbeschreibung: Tribunal hat Kl.in 1740 die Nutzung eines Teiches zugesprochen. Ungeachtet dessen hat der Bekl. im Winter 1741 und 1742 Rohr auf dem Teich geworben, bzw. das vom Pächter der Kl.in geworbene Rohr gestohlen. Die Kl.in verlangt vom Tribunal, dem Bekl. dies zu verbieten und ihn zur Leistung von Schadensersatz aufzufordern. Das Tribunal erläßt am 13.12.1743 ein Mandat an den Bekl., der Kl.in das Rohr zurückzugeben und sich des Rohrwerbens zu enthalten.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1743
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommenes Verhör der Zeugen Bengt Yström und Peter Korndahl vom 17.05.1742 bzw. von Andres Klüssendörp und Christel Krull vom 11.11.1743
Beklagter: Hans Albrecht Prange, Stadtfischer zu Wismar
Fallbeschreibung: Tribunal hat Kl.in 1740 die Nutzung eines Teiches zugesprochen. Ungeachtet dessen hat der Bekl. im Winter 1741 und 1742 Rohr auf dem Teich geworben, bzw. das vom Pächter der Kl.in geworbene Rohr gestohlen. Die Kl.in verlangt vom Tribunal, dem Bekl. dies zu verbieten und ihn zur Leistung von Schadensersatz aufzufordern. Das Tribunal erläßt am 13.12.1743 ein Mandat an den Bekl., der Kl.in das Rohr zurückzugeben und sich des Rohrwerbens zu enthalten.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1743
Prozessbeilagen: (7) von Notar Georg Augustin Pladecius aufgenommenes Verhör der Zeugen Bengt Yström und Peter Korndahl vom 17.05.1742 bzw. von Andres Klüssendörp und Christel Krull vom 11.11.1743
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ