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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen seinem Getreuen Engelhard von Neipperg, Ritter, und dem Abt und Konvent zu Schönau Irrungen über Bau, Gezierde, Leuchter und anderes in der Kirche zu Altwiesloch bestanden haben, wo die von Schönau Pastoren und Zehntherren sind. Nachdem zuvor bereits ein Rechtsaustrag vor dem Dekan des Heiliggeiststifts und dem Rat zu Heidelberg ergangen war und sich Irrungen gehalten haben, hat Kurfürst Philipp die Parteien vor seinen Räten verhören lassen, jene haben ihm die Sache zum Entscheid gestellt. Kurfürst Philipp entscheidet, dass der Abt zum Bau des Kirchturms 40 Gulden geben soll, nachdem er zuvor ein Viertel der Baukosten zu tragen hatte. In der Sache des Faselviehs soll der vormalige Spruch, den Engelhard errungen hatte, kraftlos sein. Die Beleuchtung soll fortan zur Hälfte vom Kirchengut und den jährlichen Gefällen, zur Hälfte vom Kloster Schönau getragen werden, nachdem dieses zuvor gänzlich zuständig war. Bei Abnahme des Kirchenguts muss das Kloster entstehende Mehrkosten übernehmen. Hinsichtlich Gezierde, Kleidung, Messgewänder, Chorkappen usw., soll das Kloster zwei näher beschriebene Messgewänder und Gerätschaften gemäß des vorher ergangenen Urteils sowie eine angemessene Chorkappe stellen. Der Jahrzins von 2 Schilling Pfennigen von der "Smichbeckern wisen" soll von Engelhard von Neipperg und den Besitzern der Wiese ausgerichtet werden, wobei sie 1 Schilling Pfennige um 25 Schilling Pfennige Hauptgeld ablösen mögen. Alle ausstehenden Forderungen, namentlich um Frucht und Wein, sollen nichtig sein, entstandene Schäden tragen die Parteien selbst. Als pfalzgräfliche Räte bei diesem Entscheid anwesend waren: Bischof Johann von Worms, Kanzler, Graf Michael von Wertheim, Vitztum zu Amberg, Hermann Boos von Waldeck, Hofmeister, Götz von Adelsheim, Doktor und Propst zu Wimpfen, Dietrich von Plieningen und Markus von Wollmershausen (Marxen von Wolmarshusen), Amtmann zu Weinsberg. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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