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Bistum und Amt Lebus (Bestand)
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Tektonik >> ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 >> Geheimer Rat >> Territorial-Reposituren >> Verwaltung und Rechtsprechung in der Mark Brandenburg (Kur- und Neumark)
Laufzeit: (1354) 1498 - 1806
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Einleitung
A Behördengeschichte
I. Geschichte des Bistums und des Stifts Lebus
1. Bistum bis zu Säkularisierung
2. Stift bis zu Säkularisierung
3. Reformation und Säkularisierung
II. Verwaltung nach der Säkularisierung
B Kanzlei- und Registraturgeschichte (siehe Rep. 57 Einleitung Abschnitt B)
C Bestandsgeschichte
D Hinweise
I. Quellen und Literatur
1. Quellen
2. Darstellungen
II. Ergänzende Bestände
A Behördengeschichte
I. Geschichte des Bistums und des Stifts Lebus
1. Bistum bis zu Säkularisierung
Das Gründungsdatum des Bistums Lebus liegt nicht vor, doch ist es im 12. Jahrhundert nachweisbar. Lebus unterstand dem Erzbistum Gnesen und geriet erst unter den Luxemburgern unter Magdeburgischen Einfluss.
Die Bischöfe entstammten anfangs schlesischen bürgerlichen und adligen Geschlechtern, die sich außerhalb ihres Diözese, in Schlesien und Polen, aufhielten, erst unter den Hohenzollern übten märkische Adlige dieses Amt aus.
Bischofssitz war seit 1276 Göritz, 1325 folgte Lebus, 1385 wurde die Marienkirche zu Fürstenwalde zur Domkirche erhoben.
Das Bistum verfügte über große Besitzungen, die sich zu einem Teil im Land Lebus, zum größeren Teil jedoch jenseits der Oder sowie in Schlesien und in Polen befanden. Während der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts verkaufte der Bischof einen Teil der polnischen Besitzungen und erwarb dafür die Herrschaften Beeskow und Storkow. Die Besitzungen der Bischöfe waren einem häufigen Wechsel unterworfen.
2. Stift bis zur Säkularisierung
Domherren (Fratres capituli) werden bereits 1244 erwähnt. Im Gegensatz zu Brandenburg und Havelberg handelte es sich hier nicht um regulierte Kapitulare, sondern um Weltgeistliche, die bis auf wenige Ausnahmen von der Stiftskirche Lebus entfernt lebten und sich durch Vikare vertreten ließen. Ebenso wie das Bistum verfügte auch das Kapitel über ausgedehnte Besitzungen und Einkünfte.
3. Reformation und Säkularisierung
Die beiden letzten Lebuser Bischöfe, Georg von Blumenthal und Johann Horneburg, standen dem neuen Glauben feindlich gegenüber. Als letzterer 1555 starb, erreichte der Kurfürst die Wahl seines unmündigen Enkels Joachim Friedrich zum Bischof, für den dessen Vater, Kurprinz Johann Georg, die Verwaltung der geistlichen Besitzungen übernahm. Die Herrschaften Beeskow und Storkow wurden an Markgraf Johann von Küstrin verkauft.
Nach dem Tode des Markgrafen Johann fiel die Neumark zusammen mit den bischöflichen Besitzungen an Brandenburg.
Als Kurfürst Johann Georg, der Lebus bisher im Namen seines Sohnes verwaltet hatte, 1571 die Regierung übernahm, schlug er die Besitzungen der drei Bistümer zum Domanium und übertrug die bischöflichen Rechte auf sich selbst.
Aus dem Bischofsgut und den Besitzungen des Kapitels wurden die Ämter Fürstenwalde und Lebus eingerichtet. Das Kapitel war bereits 1553 aufgelöst worden.
II. Über die Verwaltung der geistlichen Angelegenheiten (siehe Rep. 57 Einleitung Abschnitt A II)
Das Kapitel war, wie bereits erwähnt, 1553 aufgehoben worden, doch wurden die Stiftsgefälle sowie die Dompropstei weiterhin verliehen. Die Verteilung der letzteren lässt sich bis 1662 nachweisen.
Nach der Einrichtung des Joachimsthalschen Gymnasiums wurde ein Teil der ehemaligen Besitzungen des Stifts der Schule übertragen, ebenso erhielt die Universität Frankfurt an der Oder einen Teil der Einkünfte aus den Besitzungen des Stifts.
Das Edikt vom 30. Oktober 1810 über die Einziehung sämtlicher geistlicher Güter führte auch in Lebus Veränderungen herbei.
Die in dem zum Amt Lebus anfallenden Criminalia, Hoheits- und Lehnssachen oblagen den entsprechenden Zentralbehörden in Berlin.
B (siehe Rep. 57 Einleitung Abschnitt B)
C Bestandsgeschichte
Die Repositur "Lebus, Stiffts und Ambtssachen" wurde von Schönbeck eingerichtet und in der Zeit von 1658 bis 1660 in dem von ihm angelegten "Allgemeinen Repertorium" (Band 5) verzeichnet.
Ende des 17. Jahrhundert wurden aus dem Allgemeinen Reperorium Abschriften von all denjenigen Reposituren angefertigt, die kurmärkische Angelegenheiten betrafen. Dieses sogenannte "Kurmärkische Hauptbuch" wurde bisher für die Rep. 59 als Findbuch benutzt.
Schönbeck richtete innerhalb der Repositur 59 36 Konvolute ein, deren Zahl auch später nicht erweitert wurde.
Da das Domkapitel in Lebus 1553 aufgehoben wurde, weicht der Aufbau der Konvolute von den Reposituren 57 und 58 ab.
Die bis 1650 reichenden Teile des Bestandes wurden in den Monaten Dezember 1889 und Januar 1890 von dem damaligen Archivassistenten Dr. Meinecke für das Generalrepertorium verzeichnet. Meinecke bildete dabei aus den losen Akten Sachfaszikel und versah diese mit Hüllen, auf denen er Betreff und Datum vermerkte.
In den Monaten Juni und Juli 1959 wurde der Bestand von der Fachschülerin Helena Rieger von der Fachschule für Archivwesen, Potsdam, als Examensarbeit neu verzeichnet. Der Verzeichnung, die unter Anleitung und Kontrolle der Referentin geschah, lagen die in den "Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen des Deutschen Zentralarchivs, Abteilung Merseburg", für die alten Reposituren festgelegten Richtlinien zugrunde. Die Konvolute sind im Allgemeinen in Faszikel aufgelöst worden.
Der Bestand umfasst 1 laufenden Meter Akten aus dem Zeitraum von (1354 -) 1498 - 1806.
Das vorliegende Findbuch löst das bisher verwendete kurmärkische Hauptbuch ab.
D I. Quellen- und Literaturhinweise
1. Quellen
Rep. 131 Archivkabinett, K 433 k3 Berichte über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Stifter Brandenburg, Havelberg und Lebus, 1700
Rep. 178 Generaldirektorium der Staatsarchive Abt. XVII Nr. 19 Die monatlichen Konferenzen im Geheimen Staatsarchiv, Band 2, 1886 - 1894
Rep. 92 Nachlass Bekmann III Nr. 9 Historia piorum corporum von den Bistümern Brandenburg, Havelberg und Lebus und des Joachimsthalschen Gymnasiums
2. Darstellungen
Wohlbrück, Siegmund Wilhelm: Geschichte des ehemaligen Bistums Lebus und des Landes dieses Namens, 3 Bände, Berlin 1829 - 1832
Kunstdenkmäler der Provinz Brandenburg, Band VI, 1 Berlin 1909
Funcke, F.: Das Bistum Lebus = Jahrbuch für brandenburgische Kirchengeschichte, Bände XI - XII, 1914
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.