Ulrich [Rösch], Abt von St. Gallen, gibt dem Klerus der Diözese Konstanz bekannt, daß er durch ins. Bulle Sixtus IV. mit Datum Rom, 23. Februar ("septimo kalendas Martii") 1480 zum päpstlichen Delegierten und Konservator des Klosters Weingarten bestellt wurde. Aufgrund der genannten Bulle erläßt er gegen Ammann und Rat von Altdorf eine Ladung und befiehlt ihnen, die Gotteshausleute nicht mit Abgaben (Schatzung) zu belegen und deswegen vorgenommene Pfändungen zu unterlassen. Mit Beurkundungsvermerk des Notars Konrad Resch von Isny, Kleriker der Konstanzer Diözese. Rückseitig Publikationsvermerk des Nikolaus Artzstain, Pleban in Altdorf, Sonntag nach Circumcisio domini (4. Januar) 1484.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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