Bad. Ministerium der Finanzen
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Tektonik
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Ministerien und Zentralbehörden
Überlieferungsgeschichte
Im Juli 1945 wurde das Bad. Finanz- und Wirtschaftsministeriums von Karlsruhe nach Freiburg verlegt. Es stand zunächst unter der Leitung von Alfred Bund, der zugleich als "Präsident der Landesverwaltung Baden - französisches Besatzungsgebiet" fungierte; ihm folgten im Dezember 1946 Paul Waeldin, nach kommissarischer Leitung der Amtsgeschäfte durch Staatspräsident Leo Wohleb (ab August 1947) am 23. Januar 1948 Wilhelm Eckert und nach dessen Rücktritt am 6. März 1952 Alois Schnorr. Ab Dezember 1945 wurden die Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Forst- und Domänenangelegenheiten ausgegliedert und den Ministerien der Wirtschaft und Arbeit bzw. der Landwirtschaft und Ernährung zugewiesen. Durch das Gesetz über Zahl und Geschäftsbereich der Minister (Ministergesetz) vom 6. August 1947 wurden die Kompetenzen des Bad. Ministeriums der Finanzen wie folgt festgelegt: Landeshaushalt, -vermögen und
-schulden; Finanz- und Lastenausgleich; Währungs- und Kreditwesen; Beamten- und Besoldungsrecht; Tarifwesen für Staatsangestellte und Staatsarbeiter; Steuern und Zölle; staatliches Hochbau-, Maschinen- und Elektrowesen; Wasser-, Straßen- und Vermessungswesen; Verkehr (einschließlich Post); Aufsicht über Banken und Versicherungen; kontrollierte Vermögen. 1948/49 wurden die Aufgaben der Bad. Landesstelle für die Betreuung der Opfer des Nationalsozialismus und des Bad. Landesamts für kontrollierte Vermögen auf das Finanzministerium übertragen. Seit 1. April 1950 führte die Abteilung für Steuern und Zölle die Bezeichnung Oberfinanzpräsidium Baden und wurde sodann aufgrund des Bundesgesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 zur Oberfinanzdirektion Freiburg umgewandelt. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg gingen die Aufgaben des Ministeriums der Finanzen, sofern sie nicht von den Zentralbehörden in Stuttgart übernommen wurden, im Wesentlichen auf das Regierungspräsidium Südbaden, die Oberfinanzdirektion Freiburg, das Landesamt für Wiedergutmachung und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Freiburg über.
Im Juli 1945 wurde das Bad. Finanz- und Wirtschaftsministeriums von Karlsruhe nach Freiburg verlegt. Es stand zunächst unter der Leitung von Alfred Bund, der zugleich als "Präsident der Landesverwaltung Baden - französisches Besatzungsgebiet" fungierte; ihm folgten im Dezember 1946 Paul Waeldin, nach kommissarischer Leitung der Amtsgeschäfte durch Staatspräsident Leo Wohleb (ab August 1947) am 23. Januar 1948 Wilhelm Eckert und nach dessen Rücktritt am 6. März 1952 Alois Schnorr. Ab Dezember 1945 wurden die Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Forst- und Domänenangelegenheiten ausgegliedert und den Ministerien der Wirtschaft und Arbeit bzw. der Landwirtschaft und Ernährung zugewiesen. Durch das Gesetz über Zahl und Geschäftsbereich der Minister (Ministergesetz) vom 6. August 1947 wurden die Kompetenzen des Bad. Ministeriums der Finanzen wie folgt festgelegt: Landeshaushalt, -vermögen und
-schulden; Finanz- und Lastenausgleich; Währungs- und Kreditwesen; Beamten- und Besoldungsrecht; Tarifwesen für Staatsangestellte und Staatsarbeiter; Steuern und Zölle; staatliches Hochbau-, Maschinen- und Elektrowesen; Wasser-, Straßen- und Vermessungswesen; Verkehr (einschließlich Post); Aufsicht über Banken und Versicherungen; kontrollierte Vermögen. 1948/49 wurden die Aufgaben der Bad. Landesstelle für die Betreuung der Opfer des Nationalsozialismus und des Bad. Landesamts für kontrollierte Vermögen auf das Finanzministerium übertragen. Seit 1. April 1950 führte die Abteilung für Steuern und Zölle die Bezeichnung Oberfinanzpräsidium Baden und wurde sodann aufgrund des Bundesgesetzes über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 zur Oberfinanzdirektion Freiburg umgewandelt. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg gingen die Aufgaben des Ministeriums der Finanzen, sofern sie nicht von den Zentralbehörden in Stuttgart übernommen wurden, im Wesentlichen auf das Regierungspräsidium Südbaden, die Oberfinanzdirektion Freiburg, das Landesamt für Wiedergutmachung und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Freiburg über.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:41 MEZ