Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Müller Hans Hoffart die Mahlmühle zu Langenzell mit Begriffen, Zugehörungen und Gerechtigkeiten zu Erbe. Der Müller soll von denen, die dort mahlen, einen angemessene Mahllohn (Multer) nehmen und jährlich dem Keller zu Dilsberg 13 Malter Korn und 4 Kapaune zinsen und sich zur Instandhaltung verpflichten. Er darf dafür im Winter wöchentlich 2 Karren Holz und im Sommer einen Karren sowie wöchentlich einen Karren Reisig aus den Fronwäldern des Dilsberg holen. Als Unterpfand dienen zwei Wiesen mit Nennung der Lage, Größe und Anrainer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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