Wilhelm Meisenbug (Meysenbugk) und seine Ehefrau Agnese bekennen, dass Conrad, Abt des Stifts Hersfeld (Hersfelde), ihr gnädiger lieber Herr, Herr...
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195
Abt. VIII, Nr. 1,3
B 13 Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach
Urkunden der Familie Riedesel v. Eisenbach >> 1303 - 1450
1440 November 30
Ausfertigung, Pergament (26,8 x 41,3 cm) mit acht anhängenden Siegeln (1, 3, 5, 6, 7 und 8 gut erhalten; 2 und 4 leicht ausgebrochen); Die Siegelführer sind auf den Presseln namentlich vermerkt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: in die sancti Andree apostoli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wilhelm Meisenbug (Meysenbugk) und seine Ehefrau Agnese bekennen, dass Conrad, Abt des Stifts Hersfeld (Hersfelde), ihr gnädiger lieber Herr, Herr Johann Meisenbug, Ritter, ihr Vater und Schwäher, Syman von Schlitz genannt von Görtz (Slytzsch, Gortze), Herman Meisenbug (Meysenbug), Erke von Schenkwald (Schengwalt), Heinrich vo Ehringshausen (Iringishusen), ihre lieben Schwäger, Oheime und Vettern, mit ihrer Vollmacht folgenden Vertrag mit Herrn Herman (II.) Riedesel, Ritter, Erbmarschall zu Hessen, geschlossen haben: (1) Von dem Geld, das Erzbischof Ditherich zu Mainz (Mentze) von ihrem Schwäher und Vater selbst, Herrn Rorich zu Eisenbach (Eysinbach), innehat, sollen die Aussteller 1000 Silberlinge erhalten; weitere 1000 Silberlinge sollen eigentlich Johann (VI.) Riedesel und seiner ehelichen Hausfrau Margarete, ihrem Schwager und Schwester, zufallen; diese 1000 Silberlinge wollen die beiden ihnen auch zukommen lassen. Es bleiben von dem Gelde noch 1600 Silberlinge, deren Zinsen Frau Grete von Weilnau (Wylauwe), ihre Schwieger und Mutter, ihre Lebtage haben soll; nach deren Tode sollen von diesen 1600 Silberlingen den Ausstellern 1100 Silberlinge gehören. (2) Mit diesem Gelde sollen sie wegen jeder Ansprache und Forderung an alles Erbe Ritter Rörichs von Eisenbach abgefunden sein, nämlich an das Schloss Eisenbach (Eysenbach) mit all seiner Zubehörung, sei es an Gerichten, Dörfern, Mannschaften, Lehen, geistlichen oder weltlichen, Zinsen, Gülten, Renten, Gefällen, Nutzungen, Wäldern, Feldern, Wildbahnen,Wasser, Weide, Fischweide, Gebot oder Verbot, Schuld oder Geld. Sie verichten in Gegenwart des Abts zu Hersfeld auf dies alles zu Gunsten Herrn Herman Rydesel und bitten die Lehenherrn, diesen mit den Lehen zu belehnen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "V(er)zygeßbriff Wilhelm meyssenbach" "Verzicht Wilhelm Meisenburgk und Agnesen seiner ehel(ichen) Haußfrauwen auf die gantze Verlaßenschafft H(errn) Rörichs v(on) Eyßenbach ihres Schwers imd Vetter seel(ich) gegen empfang einer Summ geldes von Herrman von Riedeseln Rittern, welcher und seine Erben dieselbe allein behalten sollte, de Anno 1470"
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm, Agnes und Johann Meisenbug, der Abt zu Hersfeld und die Teidingsleute.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 605
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wilhelm Meisenbug (Meysenbugk) und seine Ehefrau Agnese bekennen, dass Conrad, Abt des Stifts Hersfeld (Hersfelde), ihr gnädiger lieber Herr, Herr Johann Meisenbug, Ritter, ihr Vater und Schwäher, Syman von Schlitz genannt von Görtz (Slytzsch, Gortze), Herman Meisenbug (Meysenbug), Erke von Schenkwald (Schengwalt), Heinrich vo Ehringshausen (Iringishusen), ihre lieben Schwäger, Oheime und Vettern, mit ihrer Vollmacht folgenden Vertrag mit Herrn Herman (II.) Riedesel, Ritter, Erbmarschall zu Hessen, geschlossen haben: (1) Von dem Geld, das Erzbischof Ditherich zu Mainz (Mentze) von ihrem Schwäher und Vater selbst, Herrn Rorich zu Eisenbach (Eysinbach), innehat, sollen die Aussteller 1000 Silberlinge erhalten; weitere 1000 Silberlinge sollen eigentlich Johann (VI.) Riedesel und seiner ehelichen Hausfrau Margarete, ihrem Schwager und Schwester, zufallen; diese 1000 Silberlinge wollen die beiden ihnen auch zukommen lassen. Es bleiben von dem Gelde noch 1600 Silberlinge, deren Zinsen Frau Grete von Weilnau (Wylauwe), ihre Schwieger und Mutter, ihre Lebtage haben soll; nach deren Tode sollen von diesen 1600 Silberlingen den Ausstellern 1100 Silberlinge gehören. (2) Mit diesem Gelde sollen sie wegen jeder Ansprache und Forderung an alles Erbe Ritter Rörichs von Eisenbach abgefunden sein, nämlich an das Schloss Eisenbach (Eysenbach) mit all seiner Zubehörung, sei es an Gerichten, Dörfern, Mannschaften, Lehen, geistlichen oder weltlichen, Zinsen, Gülten, Renten, Gefällen, Nutzungen, Wäldern, Feldern, Wildbahnen,Wasser, Weide, Fischweide, Gebot oder Verbot, Schuld oder Geld. Sie verichten in Gegenwart des Abts zu Hersfeld auf dies alles zu Gunsten Herrn Herman Rydesel und bitten die Lehenherrn, diesen mit den Lehen zu belehnen.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: "V(er)zygeßbriff Wilhelm meyssenbach" "Verzicht Wilhelm Meisenburgk und Agnesen seiner ehel(ichen) Haußfrauwen auf die gantze Verlaßenschafft H(errn) Rörichs v(on) Eyßenbach ihres Schwers imd Vetter seel(ich) gegen empfang einer Summ geldes von Herrman von Riedeseln Rittern, welcher und seine Erben dieselbe allein behalten sollte, de Anno 1470"
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm, Agnes und Johann Meisenbug, der Abt zu Hersfeld und die Teidingsleute.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 605
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
25.04.2002, 17:03 MESZ
Namensnennung 4.0 International