Der päpstliche Legat Antonius bestätigt die inserierte Urkunde des Bischofs Marquard von Konstanz (Konstanz, 1404 V Kal. Octobris = Sept. 27), wonach dem mit Predigerorden verbundenen weiblichen religiösen in der Diözese Konstanz auch während eines Interdikts die Teilnahmen an Gottesdienst und Sakramenten gestattet sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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