Jakob Keller, Bürger zu Ravensburg, bekennt mit Zustimmung seines Vogts Hans Kunensaw, daß ihm Johann [II. Blarer], Abt, und der Konvent zu Weingarten die Wiese an der Etmi und am Hof zu Burach ("Buran") sowie 2 Jucharten Acker ob der Aich an der Landstraße auf Lebenszeit verliehen haben. Der Aussteller zahlt daraus jährlich an Martini 16 ß d Ravensburger Währung zu rechtem Zins nach Ravensburger Stadtrecht. Aus den 2 Jucherten Acker gehen 6 Viertel Korn, solange sie angebaut werden ("in nutz ligend"), nicht jedoch, wenn sie brachliegen. Der Aussteller darf die Liegenschaften nur mit Zustimmung des Klosters veräußern.
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Jakob Keller, Bürger zu Ravensburg, bekennt mit Zustimmung seines Vogts Hans Kunensaw, daß ihm Johann [II. Blarer], Abt, und der Konvent zu Weingarten die Wiese an der Etmi und am Hof zu Burach ("Buran") sowie 2 Jucharten Acker ob der Aich an der Landstraße auf Lebenszeit verliehen haben. Der Aussteller zahlt daraus jährlich an Martini 16 ß d Ravensburger Währung zu rechtem Zins nach Ravensburger Stadtrecht. Aus den 2 Jucherten Acker gehen 6 Viertel Korn, solange sie angebaut werden ("in nutz ligend"), nicht jedoch, wenn sie brachliegen. Der Aussteller darf die Liegenschaften nur mit Zustimmung des Klosters veräußern.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 89
fasc. 039 n. 01
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1424 März 12 (an sant Gregorien tag)
27 x 22,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Ravensburg
Aussteller: Jakob Keller, Bürger zu Ravensburg
Empfänger: Kloster Weingarten
Siegler: Ital Humpis, Stadtammann in Ravensburg, Hans Kunensaw, Vogt des Ausstellers
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., 1 abg.
Vermerke: Rückvermerk: "... paur zu Buorach ... gibt bericht, das die wiß an der Ettme genandt werd Sulzwiß, gegen dem Oppeltßhofer esch (=die Ettme) ziehendt, ... und sey deß mads 10 manßmaht, deren hab er 5 und die anderen 5 mad Wanner (?) zu Oppeltshofen."
Aussteller: Jakob Keller, Bürger zu Ravensburg
Empfänger: Kloster Weingarten
Siegler: Ital Humpis, Stadtammann in Ravensburg, Hans Kunensaw, Vogt des Ausstellers
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., 1 abg.
Vermerke: Rückvermerk: "... paur zu Buorach ... gibt bericht, das die wiß an der Ettme genandt werd Sulzwiß, gegen dem Oppeltßhofer esch (=die Ettme) ziehendt, ... und sey deß mads 10 manßmaht, deren hab er 5 und die anderen 5 mad Wanner (?) zu Oppeltshofen."
Blarer, Johann II.; Abt von Weingarten
Humpis, Ital; Stadtammann, ca. 14./15. Jh.
Keller, Jakob
Kunensaw, Hans
Wanner
Weingarten, Johann II. Blarer; Abt
Burach : Ravensburg RV
Oppeltshofen, aufgeg. in Ravensburg RV
Oppeltshofen, aufgeg. in Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Flurstücke
Ravensburg RV; Stadtammann
Ravensburg RV; Stadtrecht
Ravensburg RV; Währung
Weingarten RV; Kloster, Konvent
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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