Jakob Keller, Bürger zu Ravensburg, bekennt mit Zustimmung seines Vogts Hans Kunensaw, daß ihm Johann [II. Blarer], Abt, und der Konvent zu Weingarten die Wiese an der Etmi und am Hof zu Burach ("Buran") sowie 2 Jucharten Acker ob der Aich an der Landstraße auf Lebenszeit verliehen haben. Der Aussteller zahlt daraus jährlich an Martini 16 ß d Ravensburger Währung zu rechtem Zins nach Ravensburger Stadtrecht. Aus den 2 Jucherten Acker gehen 6 Viertel Korn, solange sie angebaut werden ("in nutz ligend"), nicht jedoch, wenn sie brachliegen. Der Aussteller darf die Liegenschaften nur mit Zustimmung des Klosters veräußern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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