Bürgermeister und Rat der Stadt Oldenburg ordnen wegen der Zunahme der Bettelei in der Stadt besonders infolge von Eheschließungen zwischen schlecht oder gar nicht ausgebildeten Personen an, dass jeder Bürger, der "sich an frembde unannehmliche Persohnen befreyen [= verheiraten] oder sich selbsten bestatten [= trauen] undt offentlich zuesammen geben laßen" wolle, bei Strafe des Verlustes des Bürgerrechts zuvor vor Bürgermeister und Rat den Nachweis zu erbringen habe, die Seinen ernähren zu können. 1617 April 13 (den 13ten Aprilis), Oldenburg

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Niedersächsisches Landesarchiv
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