Bürgermeister und Rat der Stadt Oldenburg ordnen wegen der Zunahme der Bettelei in der Stadt besonders infolge von Eheschließungen zwischen schlecht oder gar nicht ausgebildeten Personen an, dass jeder Bürger, der "sich an frembde unannehmliche Persohnen befreyen [= verheiraten] oder sich selbsten bestatten [= trauen] undt offentlich zuesammen geben laßen" wolle, bei Strafe des Verlustes des Bürgerrechts zuvor vor Bürgermeister und Rat den Nachweis zu erbringen habe, die Seinen ernähren zu können. 1617 April 13 (den 13ten Aprilis), Oldenburg
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Bürgermeister und Rat der Stadt Oldenburg ordnen wegen der Zunahme der Bettelei in der Stadt besonders infolge von Eheschließungen zwischen schlecht oder gar nicht ausgebildeten Personen an, dass jeder Bürger, der "sich an frembde unannehmliche Persohnen befreyen [= verheiraten] oder sich selbsten bestatten [= trauen] undt offentlich zuesammen geben laßen" wolle, bei Strafe des Verlustes des Bürgerrechts zuvor vor Bürgermeister und Rat den Nachweis zu erbringen habe, die Seinen ernähren zu können. 1617 April 13 (den 13ten Aprilis), Oldenburg
NLA OL, Best. 20, Urk Nr. 1296
Best. 20 Orte, Oldenburg
NLA OL, Best. 20 Grafschaft Oldenburg
Grafschaft Oldenburg >> 1 Urkunden >> 1.1 Grafschaft Oldenburg
- 13.04.1617
Enthält: Abschrift (17. Jh.), dt., Doppelblatt. - Rückvermerke: Rubrik (17. Jh.) "Anno 1617 den 13ten Apr. ist dießes Mandat durch den Herrn D. Slutern von der Canzuell proclamirt worden wegen der Betteler.", Datumsangabe. - Regest beiliegend. - Vgl. auch Best. 20 Urk Nr. 1276. Hinweis: Dr. theol. Gottfried Schlüter (1562-1637) war ab 1609 Superintendent in Oldenburg; van Geuns, Prediger, S. 516.
Verzeichnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ