Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Rudolf Voltz (Volczen) zu seinem Diener angenommen und ihn mitsamt Landen, Leuten und Gütern in Schirm genommen hat. Er versichert, Rudolf und die Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich weist seinen Unterlandvogt im Elsass um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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