Verleihung und Nutzung der vom Kloster Königsbronn zu Lehen ausgegebenen Schafweide Enthält: 1485 Juli 5 (Aftermontag nach Ulrich) Abt Johannes von Kloster Königsbronn verleiht dem Veit Dachs zu Steinheim als Erblehen die Weide zu Neuselhalden gegen einen jährlichen Zins von 3 rheinischen Gulden und 7 böhmischen Groschen, Abschrift (Nr. 1); 1559 November 6 Johann Hitzler, Kastner zu Heidenheim, und Wilhelm Arnsberger, Forstmeister zu Heidenheim, vergleichen auf Befehl Herzog Christophs von Württemberg Abt Jakob von Kloster Königsbronn und den Verwalter des Klosters, Christoph Rottner, einerseits, und Simon Dachs, Inhaber der von Kloster Königsbronn zu Lehen ausgegebenen Weide zu Neuselhalden andererseits, wegen angeblicher Schädigung des Klosters durch Ausreuten und Einziehung von klostereigenem Gehölz, und vermarken die besagte Weide, vidimierte Abschrift, 12 Bl. geheftet (Nr. 2); Vergleich zwischen Christian Ziegler und seinem Tochtermann Hans (Johann) Niederberger wegen der hälftigen Schafweide zu Neuselhalden, die letzterem als Käufer des halben Hofs von Christian Ziegler zusteht, von diesem jedoch wegen seiner hohen Verschuldung für 6 Jahre an Kloster Königsbronn gegeben worden ist, 6. November 1728, Ausfertigung (Nr. 3)
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Verleihung und Nutzung der vom Kloster Königsbronn zu Lehen ausgegebenen Schafweide Enthält: 1485 Juli 5 (Aftermontag nach Ulrich) Abt Johannes von Kloster Königsbronn verleiht dem Veit Dachs zu Steinheim als Erblehen die Weide zu Neuselhalden gegen einen jährlichen Zins von 3 rheinischen Gulden und 7 böhmischen Groschen, Abschrift (Nr. 1); 1559 November 6 Johann Hitzler, Kastner zu Heidenheim, und Wilhelm Arnsberger, Forstmeister zu Heidenheim, vergleichen auf Befehl Herzog Christophs von Württemberg Abt Jakob von Kloster Königsbronn und den Verwalter des Klosters, Christoph Rottner, einerseits, und Simon Dachs, Inhaber der von Kloster Königsbronn zu Lehen ausgegebenen Weide zu Neuselhalden andererseits, wegen angeblicher Schädigung des Klosters durch Ausreuten und Einziehung von klostereigenem Gehölz, und vermarken die besagte Weide, vidimierte Abschrift, 12 Bl. geheftet (Nr. 2); Vergleich zwischen Christian Ziegler und seinem Tochtermann Hans (Johann) Niederberger wegen der hälftigen Schafweide zu Neuselhalden, die letzterem als Käufer des halben Hofs von Christian Ziegler zusteht, von diesem jedoch wegen seiner hohen Verschuldung für 6 Jahre an Kloster Königsbronn gegeben worden ist, 6. November 1728, Ausfertigung (Nr. 3)
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 495 L Bü 57
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 495 L Klosteramt Königsbronn
Klosteramt Königsbronn >> 4. Forst- und Weidesachen >> 4.1 Allgemeines
1485, 1559, 1728
3 Schr., unterer Rand tintenfleckig
Archivale
Arnsberger, Wilhelm
Dachs, Simon
Dachs, Veit
Niederberger, Hans
Rottner, Christoph; Verwalter
Ziegler, Christian
Neuselhalden : Steinheim am Albuch HDH
Steinheim am Albuch HDH
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:30 MEZ
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