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Fürstbistum Paderborn, Hofkammer (Bestand)
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Bestandsgeschichte: Verwaltungsbehörde, aus den ministerialen Hofbeamtenfunktionen Drost, Marschall, Schenk und Kämmerer erwachsen im Rahmen der Kanzlei, im 17. Jh. unter eigenem Präsidenten und bis 1723 neben Güterverwaltung und der Versorgung des Hofstaats auch mit Aufgaben der gesamten Landespolizei (Wirtschaft, Gewerbe, Handel, Konzessionswesen) befasst. Seit 1723 nur noch Aufsicht über die bischöflichen Tafel-, Kammer- und Lehnsgüter. Aufhebung 1803.
Form und Inhalt: ··Vorbemerkungen zu Rep. 214 von Dr.Krumbholtz, der im April 1908 die Verzeichnung des Aktenbestandes Paderborner Hofkammer beendigte (vgl. auch Vorbemerkungen zu Rep. 212 (Kanzlei) wegen der nicht durchführbaren schwierigen Scheidung der Paderborner Kanzleien bei inhaltlich zusammen gehörigen Akten und Nachträge zur Hofkammer im Rep. Nr 214a).
Die in den 7 Abteilungen des Repertors 229 (Altbestand und altes Findbuch heute nicht mehr zu ermitteln) verzeichneten Akten wurden soweit sie dem Provenienz-Prinzip nach überwiegend für die Hofkammer in Anspruch genommen werden konnten, zu dem Fonds "Paderborner Hofkammer" vereinigt. Die Grundsätze, nach denen diese Akten geordnet wurden, ergeben sich aus der Anlage des Repertors. Eine strenge Scheidung der Akten nach sachlichen Gesichtspunkten war nicht überall möglich. Sie war nicht durchzuführen, weil eine Reihe der Akten ihrem Inhalt nach verschiedenen der gemachten Abteilungen eingeordnet werden konnte. Von Verweisen am Rand auf sachlich verwandte Abschnitte des Repertors wurde im Allgemeinen Abstand genommen, da das Inhaltsverzeichnis die fraglichen Abteilungen nahe legt. Ein Personen-und Ortsregister wurde einstweilen nicht angefertigt. Empfehlen würde sich ein solches besonders für die Abteilungen 4-5, 7-9. (Ein Orts-und Personenindex zu den Beständen des Fürstbistums Paderborn u.a. Hofkammer ist von Dr.Sagebiel 1993 erstellt worden, Findbuch Nr 264a). An den Rand der 7 Abteilungen des Repertors 229 wurden die Signaturen notiert, welche die Akten jetzt tragen. Soweit die Akten des Repertors 229 dem Provenienz-Prinzip nach nicht der Hofkammer angehören, wurden gleichfalls am Rande notiert die Fonds, denen sie einzuverleiben sind. Verteilt auf die Paderb.Fonds: 1)Kanzlei, 2) Geheime Kanzlei, 3) Geheimer Rat u. preussische resp. kgl. westfälische Behörden nach der Säkularisation des Bistums Paderborn (Randbemerkung von Krumbholtz, M.(ünster) 1912)
Nachtrag von Krumbholtz: Einige in diesem Repertor verzeichneten Akten-Faszikel gehören zum Teil oder ganz zur Interims-Hofkammer resp. Behörden des Königreichs Westfalen für das Bistum Paderborn. Vgl. Rep. 212a S.1 u. Rep. 212b, S.1.
Es folgt eine Auflistung von Dr. Leopold Schütte zu Akten über Vorfälle und Zustände aus dem Siebenjährigen Krieg (1760-1762): Laufende Nummern 1961, 1967, 1972, 1973, 2138, 2478, 2499, 2515, 2519, 2525, 2633, 2665, 2672, 2717, 2719, 2721, 2748, 2974, 2975, 3114, 3132, 3142, 3147.
Das Findbuch wurde 2007/08 in das Verzeichnungssystem VERA übertragen. Die Akten sind zu bestellen unter der Angabe des Bestandes: Fürstbistum Paderborn und der laufenden Nummer. Die Aufnahme auf Planfilm erfolgte im März 1950. Fehlende Archivalien: Nr. 4004, 4010 (Springnummern), 569 (teilweise), 821, 1879, 2517, Nachträge: Nummern 3705-3710. Letzte Nummer: 4108.
Das Repertorium Nr A 263.2 (alte Nr 214a): Nachträge zum Repertorium der Paderborner Hofkammer befindet sich unter dem Gliederungspunkt 26. Im Folgenden die Vorbemerkungen von Dr. Krumbholtz, Münster i.W. vom 2.November 1912 (vgl. A.N.Z. Ablieferung der Regierung Minden (Rep. 19c) XI Acc.23/1901 passim.Die nachstehend aufgeführten Akten wurden zum größten Teil den im alten Repertor 213 verzeichneten Archivalien des Paderborner Geheimen Rats entnommen. Nur ein kleiner Teil entstammt den im Repertor 229 verzeichneten Archivalien der Paderborner Hofkammer. Sie wurden erst nachträglich nach Abschluß von Repertor 229a als zur Hofkammer gehörig festgestellt. In den antiquierten Repertorien 213 u. 229 sind am Rand die jetzigen Signaturen angegeben.
Wegen der Unmöglichkeit, die Akten nach dem Provenienz-Prinzip und nach sachlichen Gesichtspunkten streng zu scheiden, vgl. die Vorbemerkungen zu den Repertorien 212 u. 229a.
P.S. Über die Entstehung der Hofkammer vg. 1) Rosenkranz, die Verfassung des ehemaligen Hochstifts Paderborn in älterer u. späterer Zeit (Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Altertumskunde Westfalens Band XII, Münster 1851, S.133. - ) 2.) Th.Kraayvanger, die Organisation der preussischen Justiz u. Verwaltung im Fürstentum Paderborn ( Münst. Dissertation, Paderborn 1904, S.40. - ) 3) J.Böhmer, das geheime Ratskollegium, die oberste Landesbehörde des Hochstifts Paderborn (Münst. Dissertation, Hildesheim 1910, S.10
Münster 2007, Dr. Franz
4.109 Akten.; 4108 Akten (357 Kartons), Findbuch B 403, Index in Findbuch A 264 a.
Bestand
German
Martin Sagebiel, Leopold Schütte (Bearb.), Territorialarchive von Paderborn, Corvey, Reckenberg, Rheda und Rietberg, Münster 1983.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.