Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz": Die Kosten für Neubauten und Ersteinrichtung einschließlich des Grunderwerbs der Stiftung werden je zur Hälfte vom Bund und vom Land Berlin übernommen. Die übrigen Kosten werden zu 75% auf den Bund und zu 25% auf die Länder aufgeteilt, wobei der Länderanteil seinerseits zu 25% auf das Land Berlin als Sitzland, zu 75% auf alle Länder gemeinsam entfällt. Der Anteil des Saarlandes wird zur Hälfte von Bayern getragen; Bayern ist in den Berechnungsschlüssel des gemeinsamen Länderanteils nicht miteinbezogen.
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Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz": Die Kosten für Neubauten und Ersteinrichtung einschließlich des Grunderwerbs der Stiftung werden je zur Hälfte vom Bund und vom Land Berlin übernommen. Die übrigen Kosten werden zu 75% auf den Bund und zu 25% auf die Länder aufgeteilt, wobei der Länderanteil seinerseits zu 25% auf das Land Berlin als Sitzland, zu 75% auf alle Länder gemeinsam entfällt. Der Anteil des Saarlandes wird zur Hälfte von Bayern getragen; Bayern ist in den Berechnungsschlüssel des gemeinsamen Länderanteils nicht miteinbezogen.
Bayern Urkunden 4177
Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945
Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945 >> 2. Verträge, an denen der Bund beteiligt ist
18. Oktober 1974
Äußere Beschreibung: Maschinenschrift, 5 Seiten, von 8 der 11 Vertragspartner mit Dienstsiegel (Stempel) versehen. - Beschreibstoff: Maschinenschrift, 5 Seiten, von 8 der 11 Vertragspartner mit Dienstsiegel (Stempel) versehen.@@
Urkunden
Deutsch
Zusatz-Laufzeit: 18. Oktober 1974
Besiegelung/Beglaubigung: Der Bundeskanzler und die Vertreter der Bundesländer. Dr. Franz Heubl, Staatsminister für Bundesangelegenheiten
Ausstellungsort: Bonn
Äußere Beschreibung: Maschinenschrift, 5 Seiten, von 8 der 11 Vertragspartner mit Dienstsiegel (Stempel) versehen. - Beschreibstoff: Maschinenschrift, 5 Seiten, von 8 der 11 Vertragspartner mit Dienstsiegel (Stempel) versehen.@@
Besiegelung/Beglaubigung: Der Bundeskanzler und die Vertreter der Bundesländer. Dr. Franz Heubl, Staatsminister für Bundesangelegenheiten
Ausstellungsort: Bonn
Äußere Beschreibung: Maschinenschrift, 5 Seiten, von 8 der 11 Vertragspartner mit Dienstsiegel (Stempel) versehen. - Beschreibstoff: Maschinenschrift, 5 Seiten, von 8 der 11 Vertragspartner mit Dienstsiegel (Stempel) versehen.@@
Protokollnotiz: Umschreibung des Begriffs "Ersteinrichtung"; Möglichkeit für die Länder, ohne Bundeszustimmung eine abweichende Regelung zur Aufbringung ihres Zuwendungsbetrags zu treffen.
Heubl, Franz, Bayerischer Staatsminister für Bundesangelegenheiten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:43 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Tektonik)
- 2 Abteilung II: Neuere Bestände (Tektonik)
- 2.4 Staatskanzlei (Tektonik)
- 2.4.1 Bayern Urkunden (Tektonik)
- Bayern Urkunden (Bestand)
- Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945 (Bestand)
- 2. Verträge, an denen der Bund beteiligt ist (Gliederung)