Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung "Preußischer Kulturbesitz": Die Kosten für Neubauten und Ersteinrichtung einschließlich des Grunderwerbs der Stiftung werden je zur Hälfte vom Bund und vom Land Berlin übernommen. Die übrigen Kosten werden zu 75% auf den Bund und zu 25% auf die Länder aufgeteilt, wobei der Länderanteil seinerseits zu 25% auf das Land Berlin als Sitzland, zu 75% auf alle Länder gemeinsam entfällt. Der Anteil des Saarlandes wird zur Hälfte von Bayern getragen; Bayern ist in den Berechnungsschlüssel des gemeinsamen Länderanteils nicht miteinbezogen.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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