Mainz, 1596.10.13. (Richter Pfaff). Leonhard Bender, B. und Gastgeb zu Filzbach, bevollmächtigt den B. Peter Merfelder, in Straßburg ein Guthaben von 83 fl. für Heringe einzuziehen, derentwegen er für Jonas Voß, Schiffmann und B. zu Straßburg, bei Georg Fecher, Faktor und B. zu Mainz, gebürgt hat und deren Zahlung ihm von den Kaufhausmeistern binnen Monatsfrist auferlegt worden ist. Das Mainzer Stadtgericht hat am 17. Juni 1596 in dieser Sache ein Vorbittschreiben an die Stadt Strassburg gerichtet. Z.: Meister Jakob Reutter, Spengler, und Georg Haack, Schuhmacher. [Eigenhändige] Unterschrift des weltl. Gerichtschreibers Martin Christianus.

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