Eine aus Veranlassung der Bitte des von der Rechnungskammer auf die Kameralverwaltung Ochsenhausen versetzten Rechnungsrats Reyscher um Beibehaltung seines Charakters und Rang verordnete königliche Resolution vom 13. Juni 1809 besagt, dass "niemand seinen Rang verliere, als einer, der aus Strafe versetzt wird"

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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