A: Heinrich von Absberg zu Ronburgk, Landrichter der Grafschaft Hirschberg. S: Landgericht Hirschberg. E: Friedrich Pöllinger, Pfleger zu Haynpergk (Haimburg, Lkr. Neumarkt). Betreff: Urteilsbrief in der Klage des Juden Sanwell zu Freystadt wegen eines Gütleins zu Kleinalfalterbach (Lkr. Neumarkt), auf dem jetzt Merkel Hvms sitze und das ihm Ulrich Goldner von Neumarkt vor offenem Landgericht ´eingesetzt´ (als Pfand gesetzt) habe, das ihm aber ohne Hilfe des Landgerichts nicht ausgefolgt werde, weshalb ihm ein Schaden von 20 Mark Silber entstanden sei. Er (Sanwell) habe darüber einen Landgerichtsbrief, den er zu verhören bat. Die Klage verantwortet E, der den Schaden des Juden abstreitet und seine Hoffnung ausspricht, dass ihm der Brief des Juden an seinen Briefen und Rechten keinen Schaden bringt, weil er des Goldners Hab und Gut schon vorher auf dem Landgericht ´erstanden und erklagt´ habe, worüber er zwei Landgerichtsbriefe von 1441 II 13 und 1441 III 6 habe. Der Jude habe auch wohl gewusst, dass E um des Goldners Habe geklagt und diese gerichtlich erstanden habe. Der Jude bestreitet, von des Pöllingers Klage gewusst zu haben und beantragt, bei seinem Landgerichtsbrief und ´eingesetzten´ Gut zu verbleiben. Nach Frage des Landrichters Urteil der Ritter und Knechte, die das Landgericht besaßen, dass die Landgerichtsbriefe Pöllingers ´bei ihren Mächten und Kräften´ und er bei seinem ´behabten´ Recht bleiben soll.

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Staatsarchiv Amberg