A: Heinrich von Absberg zu Ronburgk, Landrichter der Grafschaft
Hirschberg. S: Landgericht Hirschberg. E: Friedrich Pöllinger, Pfleger zu
Haynpergk (Haimburg, Lkr. Neumarkt). Betreff: Urteilsbrief in der Klage des
Juden Sanwell zu Freystadt wegen eines Gütleins zu Kleinalfalterbach (Lkr.
Neumarkt), auf dem jetzt Merkel Hvms sitze und das ihm Ulrich Goldner von
Neumarkt vor offenem Landgericht ´eingesetzt´ (als Pfand gesetzt) habe, das
ihm aber ohne Hilfe des Landgerichts nicht ausgefolgt werde, weshalb ihm ein
Schaden von 20 Mark Silber entstanden sei. Er (Sanwell) habe darüber einen
Landgerichtsbrief, den er zu verhören bat. Die Klage verantwortet E, der den
Schaden des Juden abstreitet und seine Hoffnung ausspricht, dass ihm der
Brief des Juden an seinen Briefen und Rechten keinen Schaden bringt, weil er
des Goldners Hab und Gut schon vorher auf dem Landgericht ´erstanden und
erklagt´ habe, worüber er zwei Landgerichtsbriefe von 1441 II 13 und 1441
III 6 habe. Der Jude habe auch wohl gewusst, dass E um des Goldners Habe
geklagt und diese gerichtlich erstanden habe. Der Jude bestreitet, von des
Pöllingers Klage gewusst zu haben und beantragt, bei seinem
Landgerichtsbrief und ´eingesetzten´ Gut zu verbleiben. Nach Frage des
Landrichters Urteil der Ritter und Knechte, die das Landgericht besaßen,
dass die Landgerichtsbriefe Pöllingers ´bei ihren Mächten und Kräften´ und
er bei seinem ´behabten´ Recht bleiben soll.