Auflösung der Verlobung des Hans Loos und der Elisabeth Hörmann in Oberartelshofen
Vollständigen Titel anzeigen
E 49/II Nr. 1154
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
22.04.1763
Enthält:
1763 April 22:
Protokoll.
Klage des Peter Hörmann, Hieronymus-Wilhelm-Ebnerischer Fideikommissuntertan in Oberartelshofen, gegen Hans Loos, ebenfalls Fideikommissuntertan in Oberartelshofen. Anwesend sind auch seine Tochter Elisabeth und sein Bruder Conrad Hörmann, Bürger und Weber in Lauf.
Vor mehr als einem Jahr hatte sich Hans Loos mit Elisabeth Hörmann verlobt. Nun will er davon nichts mehr wissen.
Loos erscheint zusammen mit seinem Vormund und Schwager, Christoph Hufnagel, hiesigem Untertanen, und Friedrich Schwarm, Maurermeister und Scheuerlischem Untertanen in Vorra. Loos sagt aus: Wenige Tage nach der Verlobung habe er Hörmann vorgeschlagen, die Hochzeit in einem Wirtshaus in Vorra stattfinden zu lassen. Hörmann brauste auf und machte die Verheiratung davon abhängig, dass er selber die Wirtschaft vorschlagen dürfe. Dies wiederholte sich noch einmal, sodass Loos sich seitdem nicht mehr an sein Versprechen gebunden fühlt.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass eine so wichtige Angelegenheit (wie eine Ehe) doch nicht von einer derartigen Geringfügigkeit abhängen könne, aber Loos blieb hartnäckig.
Da zu vermuten steht, dass eine Zwangsheirat nur zu einer verdrießlichen Ehe führen würde, wurde Loos gegen Zahlung von 50 Gulden an Elisabeth Hörmann von seinem Versprechen entbunden.
Die Ehepfänder, welche er der Elisabeth gegeben hatte, sollen der Herrschaft ausgehändigt werden. Es handelt sich um 2 Laubtaler, 1 silbernes Ringlein, und ein Gesangbuch.
1763 April 22:
Protokoll.
Klage des Peter Hörmann, Hieronymus-Wilhelm-Ebnerischer Fideikommissuntertan in Oberartelshofen, gegen Hans Loos, ebenfalls Fideikommissuntertan in Oberartelshofen. Anwesend sind auch seine Tochter Elisabeth und sein Bruder Conrad Hörmann, Bürger und Weber in Lauf.
Vor mehr als einem Jahr hatte sich Hans Loos mit Elisabeth Hörmann verlobt. Nun will er davon nichts mehr wissen.
Loos erscheint zusammen mit seinem Vormund und Schwager, Christoph Hufnagel, hiesigem Untertanen, und Friedrich Schwarm, Maurermeister und Scheuerlischem Untertanen in Vorra. Loos sagt aus: Wenige Tage nach der Verlobung habe er Hörmann vorgeschlagen, die Hochzeit in einem Wirtshaus in Vorra stattfinden zu lassen. Hörmann brauste auf und machte die Verheiratung davon abhängig, dass er selber die Wirtschaft vorschlagen dürfe. Dies wiederholte sich noch einmal, sodass Loos sich seitdem nicht mehr an sein Versprechen gebunden fühlt.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass eine so wichtige Angelegenheit (wie eine Ehe) doch nicht von einer derartigen Geringfügigkeit abhängen könne, aber Loos blieb hartnäckig.
Da zu vermuten steht, dass eine Zwangsheirat nur zu einer verdrießlichen Ehe führen würde, wurde Loos gegen Zahlung von 50 Gulden an Elisabeth Hörmann von seinem Versprechen entbunden.
Die Ehepfänder, welche er der Elisabeth gegeben hatte, sollen der Herrschaft ausgehändigt werden. Es handelt sich um 2 Laubtaler, 1 silbernes Ringlein, und ein Gesangbuch.
Archivale
Indexbegriff Person: Hörmann, Elisabeth
Indexbegriff Person: Hörmann, Konrad
Indexbegriff Person: Hörmann, Peter
Indexbegriff Person: Hufnagel, Christoph
Indexbegriff Person: Loos, Hans
Indexbegriff Person: Schwarm, Friedrich
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Indexbegriff Person: Hörmann, Konrad
Indexbegriff Person: Hörmann, Peter
Indexbegriff Person: Hufnagel, Christoph
Indexbegriff Person: Loos, Hans
Indexbegriff Person: Schwarm, Friedrich
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Vogteiliche Rechte
Artelshofen - Oberes Dorf
Lauf
Vorra
Verlobung
Verlöbnisauflösung
Hieronymus Wilhelm Ebner'sche Fideikommiss-Administration
Untertan
Bürger
Weber
Vormund
Maurermeister
Wirtshaus
Zwangsheirat abgelehnt
Zahlung
Ehepfand
Laubtaler
Ring, silbern
Gesangbuch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ