1.) Die von dem verstorbenen Helwig von Rückershausen heimgefallenen zwei Drittel an Schloss und Dorf zu Merzhausen [Ortsteil der Gem. Willingshau...
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Urk. 14, 6128
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Hattenbach, Nr. 1
A I u, von Hattenbach sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sche >> Schetzel >> 1600-1699
1665 Januar 27
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die von dem verstorbenen Helwig von Rückershausen heimgefallenen zwei Drittel an Schloss und Dorf zu Merzhausen [Ortsteil der Gem. Willingshausen, Schwalm-Eder-Kr.] mit der dazu gehörenden Mannschaft sowie 125,5 Morgen arhaftigen Landes, 20 Morgen Wiesen und sieben Morgen Gärten; ebenso alle Renten und Zinse, Bußen, Gericht und Recht; 2.) zwei Drittel an dem ungefähr 340 Acker großen Gehölz, genannt die Struth. Ausgenommen sind die landesfürstliche Obrigkeit, die peinliche Jurisdiktion, Folge und Steuer, auch Kirchen- und Appellationssachen und die hohe Jagd in diesen zwei Dritteln und in dem letzten Drittel, das die von Weitershausen innehaben. Das Lehen wurde trotz seines [höheren] Wertes von etwa 3.000 Gulden als Ablösung des dem 1577 Belehnten im Jahr 1573 zugewiesenen Kapitals von 2.000 Gulden [siehe Urk. 14, Nr. 6123] auf dem Salzwerk zu Sooden verliehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm Schetzel zu Merzhausen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm Schetzel zu Merzhausen
Belehnte/r: Wilhelm Schetzel zu Merzhausen, Sohn des verstorbenen Wilhelm Schetzel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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