Anspruch auf 13 Morgen Land, einen Morgen Benden und einen Morgen Weide zu Rölsdorf. Nach dem Tode des Vaters des Appellaten, Abel von Wandloe, hatte die Mutter, Anna von Rölsdorf (Roelstorff), nachdem sie mit Johann von Manheim (Monheim ?) eine neue Ehe eingegangen war, auf die Leibzucht an den Gütern ihres Mannes zugunsten der gemeinsamen Söhne Matteis und Gottschalk verzichtet. Nach einer Erbteilung (1580) forderte der Appellat vom Vater der Appellanten das strittige Land zurück, welches dieser seit 1545 in Erbpacht für jährlich 11 1/2 Malter Roggen, wovon durch eine Zahlung von 108 Goldgulden ein Teil abgegolten war, besaß. Das Gericht der 1. Instanz schloß sich der Auffassung der Appellanten, das Land sei durch Verjährung erblich geworden, nicht an. Seitens der Appellaten wird die Rechtmäßigkeit der Appellation bestritten, da der Streitwert 600 Goldgulden nicht erreiche.
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Anspruch auf 13 Morgen Land, einen Morgen Benden und einen Morgen Weide zu Rölsdorf. Nach dem Tode des Vaters des Appellaten, Abel von Wandloe, hatte die Mutter, Anna von Rölsdorf (Roelstorff), nachdem sie mit Johann von Manheim (Monheim ?) eine neue Ehe eingegangen war, auf die Leibzucht an den Gütern ihres Mannes zugunsten der gemeinsamen Söhne Matteis und Gottschalk verzichtet. Nach einer Erbteilung (1580) forderte der Appellat vom Vater der Appellanten das strittige Land zurück, welches dieser seit 1545 in Erbpacht für jährlich 11 1/2 Malter Roggen, wovon durch eine Zahlung von 108 Goldgulden ein Teil abgegolten war, besaß. Das Gericht der 1. Instanz schloß sich der Auffassung der Appellanten, das Land sei durch Verjährung erblich geworden, nicht an. Seitens der Appellaten wird die Rechtmäßigkeit der Appellation bestritten, da der Streitwert 600 Goldgulden nicht erreiche.
AA 0627, 1369 - D 516/1441
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 2. Buchstabe D
1591 - 1608 (1557 - 1604)
Enthaeltvermerke: Kläger: Geschwister Maria und Goswin Dommermuth, Schultheiß zu Rölsdorf (Hzm. Jülich, Amt Nörvenich; heute Kr. Düren), für sich und Goswin als Vormund seines minderjährigen Bruders Matteis, (Bekl.: ihr Vater Gerhardt) Beklagter: Gottschalk von Wandloe (Wanlo, Wandlo) für sich und als Vormund Emundts, des Sohnes seines Bruders Matteis, (Kl.), Düren; ab 1593 Emundt selbst; ab 1604 Gottschalks Witwe Maria Müller Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Kremer 1591 - Dr. Johann Michael Vaius 1591 - Dr. Johann Gödelman 1591 - (Dr. Jacob) Erhardt (1591) Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Vomelius 1591 - Dr. Heinrich Stemler 1591 - Lic. Johann von Vianden 1591 - Für Emundt: Lic. Johann von Vianden 1593 - Für Gottschalk und später seine Witwe, nachdem Lic. Vianden kurfürstl. trier. Rat geworden war: Dr. Walter Aach 1602 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Fürstl. jül. Räte 1581 - 2. RKG 1591 - 1608 (1557 - 1604) Beweismittel: Urteil der Vorinstanz 1591 (Q 4a). Auszug aus der Erbteilung zwischen Matteis und Gottschalk von Wandloe gen. Abels, die Güter in und um Düren und die Erbrente von Gerhardt Dommermuth, dem Schultheißen von Rölsdorf, betreffend, 1580 (Q 7). Verzichtserklärung der Anna von Rölsdorf auf die Leibzucht der Güter ihres verstorbenen Mannes zugunsten ihrer Söhne Gottschalk und Matteis 1578 (Q 10). Nennung des Gerhardt Dommermuth als Lehnsmann des Engelbrecht Nyt von Birgel (Q 18). Beschreibung: 4 cm, 122 Bl., lose; Q 1- 20; 1 Beilage 1593 (am Ende); Priora (Q 4b) fehlen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:30 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
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- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 2. Buchstabe D (Gliederung)