Anspruch auf 13 Morgen Land, einen Morgen Benden und einen Morgen Weide zu Rölsdorf. Nach dem Tode des Vaters des Appellaten, Abel von Wandloe, hatte die Mutter, Anna von Rölsdorf (Roelstorff), nachdem sie mit Johann von Manheim (Monheim ?) eine neue Ehe eingegangen war, auf die Leibzucht an den Gütern ihres Mannes zugunsten der gemeinsamen Söhne Matteis und Gottschalk verzichtet. Nach einer Erbteilung (1580) forderte der Appellat vom Vater der Appellanten das strittige Land zurück, welches dieser seit 1545 in Erbpacht für jährlich 11 1/2 Malter Roggen, wovon durch eine Zahlung von 108 Goldgulden ein Teil abgegolten war, besaß. Das Gericht der 1. Instanz schloß sich der Auffassung der Appellanten, das Land sei durch Verjährung erblich geworden, nicht an. Seitens der Appellaten wird die Rechtmäßigkeit der Appellation bestritten, da der Streitwert 600 Goldgulden nicht erreiche.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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