Streit um die Witwenausstattung der (Schwieger- )Mutter der Appellantinnen, Maria von Eynatten. Während sie laut Heiratsvertrag bei einer Wiederheirat nur 300 Goldgulden und eine Wohnung haben sollte, hatte ihr Mann, Heinrich von Hochsteden, ihr nachträglich die lebenslange Nutznießung aller seiner Erbgüter einschließlich Haus Noithausen (Kr. Grevenbroich) zugesagt und später 132 Morgen Land (Wanloer Donation) übertragen. Seine Verwandten hatten diese in seinem Testament vom 28. Mai 1566 bestätigten Verfügungen erfolgreich angegriffen. Gegen die Anerkennung dieser Verfügungen durch das RKG am 30. Mai 1677 legten sie Revision ein.
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Streit um die Witwenausstattung der (Schwieger- )Mutter der Appellantinnen, Maria von Eynatten. Während sie laut Heiratsvertrag bei einer Wiederheirat nur 300 Goldgulden und eine Wohnung haben sollte, hatte ihr Mann, Heinrich von Hochsteden, ihr nachträglich die lebenslange Nutznießung aller seiner Erbgüter einschließlich Haus Noithausen (Kr. Grevenbroich) zugesagt und später 132 Morgen Land (Wanloer Donation) übertragen. Seine Verwandten hatten diese in seinem Testament vom 28. Mai 1566 bestätigten Verfügungen erfolgreich angegriffen. Gegen die Anerkennung dieser Verfügungen durch das RKG am 30. Mai 1677 legten sie Revision ein.
AA 0627, 612 - B 1604/5175
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1673- 1677 (1526-1677)
Enthaeltvermerke: Kläger: Maria von Nesselrode, Witwe des Ferdinand von dem Bongart zu Heyden, und ihre Schwägerin Klara Margaretha von dem Bongart, (Bekl. : Maria von Eynatten als Witwe des Heinrich von Hochsteden und ihr Mann Wilhelm von dem Bongart) Beklagter: Obrist Gerhard Wilhelm von Hochsteden, Düren, und sein Bruder Hermann von Hochsteden zu Niederzier, (Kl.: die Witwe von Heinrichs Halbbruder Werner von Hochsteden, Katharina von Hatzfeldt, und die Kuratoren ihrer minderjähr. Kinder) Prokuratoren (Kl.): Lic. Bernhard Henningh 1673 - Subst.: Dr. Johann Henrich Seiblin Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Leonhard Schommartz 1674 - Subst.: Lic. Franz Eberhard Albrecht - Notar Ferdinand Develich (Develick) 1677, 1677, 1677 - Subst.: Notar Wendelin Lihr 1677 - Notar Johann Sutorius 1677 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hauptgericht Jülich 1569-1664 - 2. Jül.-berg. Hofgericht (Kanzler und Räte) zu Düsseldorf 1664-1673 - 3. RKG 1673- 1677 (1526-1677) - 4. Erzbischof von Mainz Beweismittel: Acta priora (Q 20, 21). Rationes decidendi (Q 22). Bd. 1: Vertrag der Gebrüder Wilhelm und Otto von dem Bongart mit sämtl. hochstedenschen Erben, 1617 (47-49). Rationes decidendi der 2. Instanz (75-77). Bd. 2: Heiratsvertrag Heinrichs von Hochsteden mit Maria von Eynatten, 1563, mit Transfix vom 19. Feb. 1566 (136-145, Abschrift 150-164). Änderung dieses Vertrages, 1565 (220-227). Erbverzicht der noch ledigen Maria von Hochsteden auf das von dem kinderlos verstorbenen Heinrich von Hochsteden hinterlassene Haus Noithausen zugunsten ihrer Brüder gegen eine Abfindung von 2000 Goldgulden, 1578 (346-360). Desgl. ihrer Schwester Katharina (360- 374). Zeugenaussagen (490-706, 715-784). Testament Heinrichs von Hochsteden, 1566 (798-824). Bd. 3: Verzeichnis der Ländereien, Benden, Wiesen, Erb- und Jahrrenten des Hauses Noithausen (87-110). Heiratsvertrag Werners von Hochsteden und Annas von Bylandt, 1526 (Auszug) (111-138). Verzeichnis der Einkünfte des Hauses Noithausen (157-164). Auszug aus dem Heiratsvertrag Ferdinands von dem Bongart und Marias von Nesselrode, 1657 (Vorlage irrtüml.: 1675) (185-188). Vergleich zwischen Maria von dem Bongart und ihren Schwägerinnen Maria Katharina und Klara Margaretha von dem Bongart, 1664 (190-194). Stammtafel (284f.). Heiratsvertrag Hans Werners von Hochsteden und Marias von Kinzweiler, 1613 (294- 307). Beschreibung: 3 Bde., 28,5 cm; Bd. 1: 2 cm, 97 Bl., lose; Q 1 - 19, 22, 23, Q 1 doppelt vergeben, es fehlt Q 4, 5 Beilagen (zur Revision) prod. zwischen 23. Juli und 9. November 1677; Bd. 2: 19 cm, 1140 Bl., geb.; Q 20; Bd. 3: 7,5 cm, 421 Bl., geb.; Q 21.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:18 MESZ
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