Bevollmächtigte Vertreter von Kurpfalz und dem Bistum Straßburg, der Herrschaften Lichtenberg, Lahr und Geroldseck, der Städte Straßburg und Offenburg sowie der Gemeinden Schopfheim und Schutterwald schließen einen Vertrag über die Abwehr künftigen Wasserschadens durch die Schutter, die Floßfahrt auf derselben und die Einsetzung eines Ruggerichts.