Friedrich von Hörde [Frederick van Hoirde] und seine Ehefrau Elisabeth verkaufen dem Bürgermeister Meynrich Deythardes zu Hamm eine jährliche Rente von 4 1/2 rheinischen Goldgulden aus ihrem Eigengut Lodewiges Hove, gelegen im Kirchspiel Hilbeck [Hilbecke], zahlbar am Tage Peter und Paul [Juni 29]. Sie sichern zu, die Rentenzahlung bei Ausfall ohne Widerspruch aus ihren weiteren Gütern und ihrem gesamt beweglichen und unbeweglichen Besitz zu leisten. Der Rentenbrief kann jährlich am Tage Peter und Paul zur Einlösung gegen eine Summe von 70 rheinischen Goldgulden präsentiert werden. Die Zahlung der Summe wird in diesem Falle jeweils zur Hälfte an den Tagen Christag [25. Dezember] und Peter und Paul erfolgen. Siegelankündigung des Friedrich von Hörde sowie des Gobell van Drechen (?), Richter zu Hamm. Zeugen: Johann van Ennsschee (?), Domherr zu Paderborn, Hermann van Hoirde, Domherr zu Münster, Peter Buyck, Pastor zu Hamm, Degenart, Bürgermeister zu Unna. millesimo quingentesimo decimo crastino Petri et Pauli apostolorum

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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