Ritter Gumpracht Vogt von Geismar, seine Ehefrau Gese, beider Söhne Heinrich, Gerlach und Johann sowie Gumprachts Bruder Widekind bekunden, dass s...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 26, 1321
Urk. 26, A II Haina, Kloster
Urk. 26 Kloster Haina - [ehemals: A II]
Kloster Haina - [ehemals: A II] >> 1350-1374
1359 September 21
Ausf., dt., Perg., durch Moder besch., aufgeklebt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1359 in ispo die beati Mathei apostoli et ewangeliste
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Gumpracht Vogt von Geismar, seine Ehefrau Gese, beider Söhne Heinrich, Gerlach und Johann sowie Gumprachts Bruder Widekind bekunden, dass sie weder auf Grund ihrer Gerichtsbarkeit noch sonst irgendwelche Rechte an die in ihrem Gericht Geismar gelegenen Waldungen des Klosters Haina haben, die zu den verschiedenen Klostergütern, dem Hof Elgershausen, Ronighausen, Silbach, Lengelnhain, um den Hessenstein, zum Hof Espe, zum Aulisberg gehören oder sonst in dem Gericht liegen. Soweit sie in den Hainaer Wäldern holz gehauen haben, ist dies nur mit besonderer Erlaubnis des Klosters oder pfandweise geschehen. Sie bekunden ausdrücklich, dass sie auch an der Wüstung Eschebruch samt Zubehör keinerlei Eigen-, Lehns- oder sonstige Rechte haben. Von der Behinderung des Klosters im Besitz der unterhalb des Hofes Espe gelegenen Wiese 'den Binging' nehmen sie Abstand und verzichten auf alle Ansprüche. Sie erklären auch alle sonstigen Irrungen mit dem Kloster für erledigt, verzichten auf alle Ansprüche und wollen das Kloster und seine Gotteslehen genannten Leute an Gütern, Nutzungen und Rechten hinfort in keiner Weise behindern. Künftige Streitfälle sollen von je 2 Bevollmächtigten beider Parteien in Frankenberg, Rosenthal oder an einem Ort zwischen diesen Städten und Haina gütlich beigelegt werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gumpracht und Widekind, sowie Hermann von Falkenberg, Amtmann zu Rosenthal und Volpracht Ruding, Burgmann ebd.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz 2 Nr. 665
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Gumpracht Vogt von Geismar, seine Ehefrau Gese, beider Söhne Heinrich, Gerlach und Johann sowie Gumprachts Bruder Widekind bekunden, dass sie weder auf Grund ihrer Gerichtsbarkeit noch sonst irgendwelche Rechte an die in ihrem Gericht Geismar gelegenen Waldungen des Klosters Haina haben, die zu den verschiedenen Klostergütern, dem Hof Elgershausen, Ronighausen, Silbach, Lengelnhain, um den Hessenstein, zum Hof Espe, zum Aulisberg gehören oder sonst in dem Gericht liegen. Soweit sie in den Hainaer Wäldern holz gehauen haben, ist dies nur mit besonderer Erlaubnis des Klosters oder pfandweise geschehen. Sie bekunden ausdrücklich, dass sie auch an der Wüstung Eschebruch samt Zubehör keinerlei Eigen-, Lehns- oder sonstige Rechte haben. Von der Behinderung des Klosters im Besitz der unterhalb des Hofes Espe gelegenen Wiese 'den Binging' nehmen sie Abstand und verzichten auf alle Ansprüche. Sie erklären auch alle sonstigen Irrungen mit dem Kloster für erledigt, verzichten auf alle Ansprüche und wollen das Kloster und seine Gotteslehen genannten Leute an Gütern, Nutzungen und Rechten hinfort in keiner Weise behindern. Künftige Streitfälle sollen von je 2 Bevollmächtigten beider Parteien in Frankenberg, Rosenthal oder an einem Ort zwischen diesen Städten und Haina gütlich beigelegt werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gumpracht und Widekind, sowie Hermann von Falkenberg, Amtmann zu Rosenthal und Volpracht Ruding, Burgmann ebd.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz 2 Nr. 665
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ