Verpachtung der Fischerei "Armenfredde"
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Telgte A, 599
Telgte A
Telgte A >> Markensachen, Jagd- und Fischereigerechtsame >> Fischereigerechtsame
1696 November 30
Enthält: u.a. Friedrich Mathias von Korff gnt. Schmising zu Tatenhausen etc., Amtsdroste zu Cloppenburg, pachtet von Bürgermeistern und Rat der Stadt Telgte die Fischerei auf der Ems, die Armenfredde genannt wird. Diese beginnt beim Haus Lonne beim "haaren Baum" und reicht bis an das alte Schütt oder Grundwerk, das noch bei dem zum Haus Lonne gehörigen Oerkotten zu erkennen ist. Dazu gehören auch zwei Auslaken. Der Pachtpreis beträgt 15 Mark, wovon die Bürgermeister ihrerseits ihre Schuldigkeit an die Armen entrichten. Der Pächter ist verpflichtet, auf Abend St. Thomae den Armen wie von altersher die ihnen zustehende Portion Fische zu prästieren, damit sie diese pünktlich nach Münster liefern können, um nicht des Opfergeldes aus Domelemosyne und der Siegelkammer verlustig zu gehen.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:24 MEZ