Erster Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze: um die Landesgrenze den insbesondere durch den Ausbau von Gewässern und Straßen oder die Entwicklung von Siedlungen geänderten Verhältnissen anzupassen, wird die Änderung der Landesgrenze nacheinander in mehreren Staatsverträgen vereinbart. Erreicht werden soll ein Ausgleich der ausgetauschten Flächen bei Berücksichtigung ihres Wertes und ein Ausgleich der Kosten. Gegenstand dieses Vertrages ist die Grenze zwischen der baden-württembergischen Gemeinde Aitrach (Lkr. Ravensburg) und den bayerischen Gemeinden Lautrach, Kronburg und Volkratshofen (Lkr. Unterallgäu), zwischen der baden-württembergischen Gemeinde Argenbühl (Lkr. Ravensburg) und der bayerischen Gemeinde Maria-Tann (Lkr. Lindau) und zwischen der baden-würtembergischen Stadt Wangen im Allgäu (Lkr. Ravensburg) und der bayerischen Gemeinde Wohmbrechts (Lkr. Lindau). 17. November 1977 auf der Reisensburg

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv