Erster Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze: um die Landesgrenze den insbesondere durch den Ausbau von Gewässern und Straßen oder die Entwicklung von Siedlungen geänderten Verhältnissen anzupassen, wird die Änderung der Landesgrenze nacheinander in mehreren Staatsverträgen vereinbart. Erreicht werden soll ein Ausgleich der ausgetauschten Flächen bei Berücksichtigung ihres Wertes und ein Ausgleich der Kosten. Gegenstand dieses Vertrages ist die Grenze zwischen der baden-württembergischen Gemeinde Aitrach (Lkr. Ravensburg) und den bayerischen Gemeinden Lautrach, Kronburg und Volkratshofen (Lkr. Unterallgäu), zwischen der baden-württembergischen Gemeinde Argenbühl (Lkr. Ravensburg) und der bayerischen Gemeinde Maria-Tann (Lkr. Lindau) und zwischen der baden-würtembergischen Stadt Wangen im Allgäu (Lkr. Ravensburg) und der bayerischen Gemeinde Wohmbrechts (Lkr. Lindau). 17. November 1977 auf der Reisensburg
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Erster Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze: um die Landesgrenze den insbesondere durch den Ausbau von Gewässern und Straßen oder die Entwicklung von Siedlungen geänderten Verhältnissen anzupassen, wird die Änderung der Landesgrenze nacheinander in mehreren Staatsverträgen vereinbart. Erreicht werden soll ein Ausgleich der ausgetauschten Flächen bei Berücksichtigung ihres Wertes und ein Ausgleich der Kosten. Gegenstand dieses Vertrages ist die Grenze zwischen der baden-württembergischen Gemeinde Aitrach (Lkr. Ravensburg) und den bayerischen Gemeinden Lautrach, Kronburg und Volkratshofen (Lkr. Unterallgäu), zwischen der baden-württembergischen Gemeinde Argenbühl (Lkr. Ravensburg) und der bayerischen Gemeinde Maria-Tann (Lkr. Lindau) und zwischen der baden-würtembergischen Stadt Wangen im Allgäu (Lkr. Ravensburg) und der bayerischen Gemeinde Wohmbrechts (Lkr. Lindau). 17. November 1977 auf der Reisensburg
Bayern Urkunden 4184
Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945
Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945 >> 4. Verträge mit den Bundesländern >> 4.1 Verträge mit mehreren Bundesländern (multilateral)
17. November 1977
Äußere Beschreibung: Beschreibstoff: Papier, 6 S., Maschinenschrift; Kartenteil bestehend aus 60 Karten und Rissen; Koordinatenverzeichnis 7 S., gedruckt; geheftet mit schwarz-gelber Schnur
Urkunden
Deutsch
Zusatz-Laufzeit: 17. November 1977
Besiegelung/Beglaubigung: Dr. Hans Filbinger (baden-württembergischer Ministerpräsident). Dr. h.c. Alfons Goppel, bayerischer Ministerpräsident
Äußere Beschreibung: Beschreibstoff: Papier, 6 S., Maschinenschrift; Kartenteil bestehend aus 60 Karten und Rissen; Koordinatenverzeichnis 7 S., gedruckt; geheftet mit schwarz-gelber Schnur
Besiegelung/Beglaubigung: Dr. Hans Filbinger (baden-württembergischer Ministerpräsident). Dr. h.c. Alfons Goppel, bayerischer Ministerpräsident
Äußere Beschreibung: Beschreibstoff: Papier, 6 S., Maschinenschrift; Kartenteil bestehend aus 60 Karten und Rissen; Koordinatenverzeichnis 7 S., gedruckt; geheftet mit schwarz-gelber Schnur
Filbinger, Hans, Baden-Württembergischer Ministerpräsident
Goppel, Alfons Dr., Bayerischer Ministerpräsident
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:27 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bayerisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik)
- Beständetektonik des Bayerischen Hauptstaatsarchivs (Tektonik)
- 2 Abteilung II: Neuere Bestände (Tektonik)
- 2.4 Staatskanzlei (Tektonik)
- 2.4.1 Bayern Urkunden (Tektonik)
- Bayern Urkunden (Bestand)
- Bayern Urkunden 5: Staatsverträge ab 1945 (Bestand)
- 4. Verträge mit den Bundesländern (Gliederung)
- 4.1 Verträge mit mehreren Bundesländern (multilateral) (Gliederung)