9. Sitzung des Kreistages Bernau
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H.I.KVB_6441/1
H.I.KVB Kreisverwaltung Bernau/Kreistag 1990 bis 1993
Kreisverwaltung Bernau/Kreistag 1990 bis 1993 >> 0 Kreistag >> 01 Tätigkeit des Kreistages
27. Februar 1991
Enthält: Protokoll. - Ablaufplan. - Begründung des Haushaltsplanes 1991, Erläuterungen zur Personalpolitik (98-9/91). - Aufschlüsselung Sammelnachweis 1 und 2. - Investitionsprogramm. - Stellenplan. - Dezernatsverteilungsplan. - Diskussionsbeitrag der SPD-Kreistagsfraktion. - Stellungnahmen der Kreistagsfraktionen der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) und CDU und gemeinsamer Antrag zum Haushaltsplan. - Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses zur Kreisreform (106-9/91). - Abberufung von Amtsleitern (93-9/91). - Erklärung der CDU-Fraktion zur Kreisreform (96-9/91). - Antrag zur Einführung einer parlamentarischen Fragestunde im Kreistag (107-9/91). - Ausschreibungsmodus für kommunale Baumaßnahmen (97-9/91, zurückgezogen). - Antrag zur weiteren Arbeit am Kreisentwicklungskonzept (103-9/91). - Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses zur Gebührenordnung des Gesundheitsamtes und anderer medizinischer Einrichtungen in Rechtsträgerschaft der Kreisverwaltung (104-9/91). - Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses zur Grundsatzentscheidung zum Wohnungsbau in Bernau-Süd (105-9/91). - Aufhebung und Neubesetzung eines Abgeordnetenmandates (94-9/91). - Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Ausschuss für Wirtschaft und Gewerbe (95-9/91, abgesetzt). - Beschluss zum Namen, Dienstsiegel, Wappen und zur Flagge des Landkreises Bernau (99-9/91). - Beschluss zur Weiterführung der Trägerschaft der Musikschule durch Kreisverwaltung (102-9/91). - Satzung der Kreismusikschule (100-9/91). - Entgeltordnung der Kreismusikschule (101-9/91). - Weiterleitung von Schreiben: Beschluss Nr. 80-8/91 vom 23.01.1991 an die Landesregierung Brandenburg (Ministerpräsident Stolpe) zur konkreten und vereinheitlichten Verfahrensweise bezüglich der gesamten Handlungsabläufe zwischen Treuhandanstalt und Kommunen, Beschluss Nr. 92-8/91 vom 23.01.1991 an die Bundesregierung (Bundeskanzler) zur Anerkennung der Ergebnisse der Bodenreform im Osten Deutschlands, dazu Antwortschreiben. - Reaktionen der Landkreistage Strausberg, Gransee, Luckenwalde, Lübben, Rathenow und der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) zum Beschluss Nr. 69-7/90 zur Effektivierung der Arbeit der Treuhand. - Schreiben der Kreisverwaltung Rathenow zum Thema Kreisgebietsreform an Landrat Herrn Friese. - Schreiben an den Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (Herr Platzek) zum Problem Deponierung von Müll bzw. Müllverbrennung im Landkreis. - Antwortschreiben vom Ministerpräsidenten zur Effektivierung der Arbeit der Treuhand. - Antwortschreiben vom Innenminister Ziel zur Frage der Bildung von Regierungsbezirken im Land Brandenburg.
Archivale
Band 1
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.10.2025, 11:21 MESZ