Nr. 84: Nachdem die Erlasse vom 14. 7. 1750 und 2. 10. 1754 gegen die Einführung von auswärtigen Scheidemünzen den gewünschten Erfolg nicht gehabt haben, sondern das ganze Kölner Erzstift mit derartigen minderwertigen Münzen überschwemmt ist, verlängert Klemens August von Köln für seine Untertanen die Frist, sich genannter Münzen zu entledigen. Druck.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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