Singen mit Kindern - ein alter Hut? Gesang fördern in Schule, Familie und Freizeit
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/006 D033217/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 3/006 Hörfunksendungen des SWR aus dem Jahre 2003
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28. Mai 2003
Singen macht intelligent, Singen fördert soziales Verhalten und wirkt sich positiv auf die in der PISA-Studie so bemängelte Sprachkompetenz aus. Man muss im Singen nicht die universale Wunderwaffe der Pädagogik entdecken, aber die positiven Auswirkungen des Singens auf die gesamte geistige und seelische Entwicklung der Kinder gilt mittlerweile bei Hirn- und Sprachforschern als unumstritten. Trotzdem nimmt der Stellenwert des Singens in unserer Gesellschaft immer mehr ab. Bei den künftigen Baden-Württembergischen Grundschulen soll es zwar Bildungsstandards und abprüfbare "Kernkompetenzen" geben, Fächer werden zusammengelegt, aber der Raum für ganzheitliches Lernen wird trotzdem immer kleiner. Das Fach Musik taucht im Bildungsplan gar nicht mehr auf. Aber nicht nur in der Schule, auch in den Familien wird allenfalls noch an Weihnachten gesungen. Gesangsvereinen fehlt der Nachwuchs. Handelt es sich bei dem Vorwurf, Singen gelte bei Kindern als "uncool", um eine berechtigte Sorge oder um einen Mythos, der zur Rettung des traditionellen Liedes regelmäßig aufgebracht wird? Kann die vom Kultusministerium ins Leben gerufene Stiftung "Singen mit Kindern" dem entgegenwirken?
Studio-Diskussion mit Susanne Codoni, Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Sprach- und Stimmheilkunde, mit Hermann Feist, Bezirkskantor in Lahr und Leiter der Lahrer Singschule, und mit Professor Wilfried Gruhn, lange Jahre Leiter des Fachbereichs Schulmusik an der Musikhochschule Freiburg.
Studio-Diskussion mit Susanne Codoni, Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Sprach- und Stimmheilkunde, mit Hermann Feist, Bezirkskantor in Lahr und Leiter der Lahrer Singschule, und mit Professor Wilfried Gruhn, lange Jahre Leiter des Fachbereichs Schulmusik an der Musikhochschule Freiburg.
0:44:00; 0'44
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Forum
Codoni, Susanne
Feist, Hermann
Gruhn, Wilfried
Familie
Freizeit
Gesang
Kind
Schule; Unterricht; Musikunterricht
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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