Die Erstreckung des Schwabacher Vertrags, auf den Vorgriff gestellt, bis Herr Markgraf Georg Friedrich in die Regierung träte, so den Nürnbergern von 1557 auf fünf Jahre, dann so lange zugeschrieben, bis die Rechtfertigung ihre endliche Richtigkeit erlangt.

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Staatsarchiv Nürnberg