Johann vom Haus (vanme Huyss), Marschall, bekennt, daß der Junker Ruprecht, Graf zu Virneburg und Neuenahr und Herr zu Saffenburg, ihm und seinen Erben 4200 oberländische rheinische Gulden schuldet, wovon ihm nach dem Inhalt des darüber errichteten Briefs am letzten Tag Maria Lichtmeß (Febr. 2) eine Rate von 1500 rheinischen Gulden in Gold zurückgezahlt werden sollte. Er bestätigt, daß er von Meister Peter von Vith (Viit ), dem Diener des Grafen, diese Summe termingerecht erhalten hat und quittiert dem Grafen über die Teilsumme der Schuld. Sr.: Ausst. Ausf. Perg., fleckig - Sg. anh., Rest - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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