Heiratsabrede zwischen Bernhard von und zu Neipperg, Schwaigern und Klingenberg, Sohn des verstorbenen Philipp von Neipperg und der Magdalena von Gemmingen, einerseits und Maria Felicitas von Gemmingen, Tochter des verstorbenen Johann Wilhelm von Gemmingen zu Treschklingen und der verstorbenen Maria Zuckhmantlin von Brumath, andererseits. Nach vollzogenem Beischlaf wird Bernhard von Neipperg seiner Gemahlin 15.000 Gulden landesüblicher Reichswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) als deren eigenes Paraphernalgut derart anlegen und versichern, dass daraus jährlich 750 Gulden Zins fließen. Der Bräutigam widerlegt 5000 Gulden Kapital und verschreibt seiner Frau für deren Witwenstand 10 Malter Korn, 20 Malter Dinkel, 15 Malter Hafer und 1 ½ Fuder Wein, alles Speyrer Maß, sowie einen angemessenen Witwensitz mit Beholzung, ersatzweise 100 Gulden jährlicher Rente. Als Morgengabe gibt er 500 Gulden Kapital respektive 25 Gulden Zins sowie eine goldene Kette.
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Heiratsabrede zwischen Bernhard von und zu Neipperg, Schwaigern und Klingenberg, Sohn des verstorbenen Philipp von Neipperg und der Magdalena von Gemmingen, einerseits und Maria Felicitas von Gemmingen, Tochter des verstorbenen Johann Wilhelm von Gemmingen zu Treschklingen und der verstorbenen Maria Zuckhmantlin von Brumath, andererseits. Nach vollzogenem Beischlaf wird Bernhard von Neipperg seiner Gemahlin 15.000 Gulden landesüblicher Reichswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) als deren eigenes Paraphernalgut derart anlegen und versichern, dass daraus jährlich 750 Gulden Zins fließen. Der Bräutigam widerlegt 5000 Gulden Kapital und verschreibt seiner Frau für deren Witwenstand 10 Malter Korn, 20 Malter Dinkel, 15 Malter Hafer und 1 ½ Fuder Wein, alles Speyrer Maß, sowie einen angemessenen Witwensitz mit Beholzung, ersatzweise 100 Gulden jährlicher Rente. Als Morgengabe gibt er 500 Gulden Kapital respektive 25 Gulden Zins sowie eine goldene Kette.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nr. 594
Nro. 66; 6/7/4
69 von Gemmingen-Hornberg Nr. U 594
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden
Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden >> 17. Jahrhundert >> Heirat und Wittum
1621 September 13 (den dritten Septembris)
Libell, 6 fol.
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Sinsheim
Siegler: Bräutigam; für die Braut deren Vetter Reinhard von Gemmingen zu Hornberg und Michelfeld; außerdem seitens des Bräutigams Johann Bernhard von und zu Mentzingen und Gochsheim und Bernhard von und zu Mentzingen der Jüngere; seitens der Braut Veit von Sternenfels zu Ochsenburg, Hans Konrad von Gemmingen zu Bürg als Vormund, Pleickard von Helmstatt, Herr zu Hinsingen, Obrist und Ritter, Valentin von Helmstatt zu Neckarbischofsheim, Dietrich von und zu Gemmingen und Georg Philipp von Helmstatt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 10 Siegel in Holzkapseln an Schnur anhängend
Vermerke: Rückvermerk vorhanden.
Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann
Siegler: Bräutigam; für die Braut deren Vetter Reinhard von Gemmingen zu Hornberg und Michelfeld; außerdem seitens des Bräutigams Johann Bernhard von und zu Mentzingen und Gochsheim und Bernhard von und zu Mentzingen der Jüngere; seitens der Braut Veit von Sternenfels zu Ochsenburg, Hans Konrad von Gemmingen zu Bürg als Vormund, Pleickard von Helmstatt, Herr zu Hinsingen, Obrist und Ritter, Valentin von Helmstatt zu Neckarbischofsheim, Dietrich von und zu Gemmingen und Georg Philipp von Helmstatt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 10 Siegel in Holzkapseln an Schnur anhängend
Vermerke: Rückvermerk vorhanden.
Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann
Bemerkung zur Datierung: Originaldatierung im st. a., umgerechnet in den st. n.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:02 MESZ
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