Heiratsabrede zwischen Bernhard von und zu Neipperg, Schwaigern und Klingenberg, Sohn des verstorbenen Philipp von Neipperg und der Magdalena von Gemmingen, einerseits und Maria Felicitas von Gemmingen, Tochter des verstorbenen Johann Wilhelm von Gemmingen zu Treschklingen und der verstorbenen Maria Zuckhmantlin von Brumath, andererseits. Nach vollzogenem Beischlaf wird Bernhard von Neipperg seiner Gemahlin 15.000 Gulden landesüblicher Reichswährung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) als deren eigenes Paraphernalgut derart anlegen und versichern, dass daraus jährlich 750 Gulden Zins fließen. Der Bräutigam widerlegt 5000 Gulden Kapital und verschreibt seiner Frau für deren Witwenstand 10 Malter Korn, 20 Malter Dinkel, 15 Malter Hafer und 1 ½ Fuder Wein, alles Speyrer Maß, sowie einen angemessenen Witwensitz mit Beholzung, ersatzweise 100 Gulden jährlicher Rente. Als Morgengabe gibt er 500 Gulden Kapital respektive 25 Gulden Zins sowie eine goldene Kette.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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