Interimsverpflegung der Miliz, dass ad interim der Musketier, inklusive der Unteroffizier, nicht mehr als zwei Pfund Brot täglich und der Reiter und Dragoner, auch inklusive der Offizier, mehr nicht als sechs Pfund Hafer oder halb soviel Korn, dann acht Pfund Heu oder neun Pfund Mengestroh oder Gersten- oder Haberstroh täglich, wie auch wöchentlich zwei Schütten langes Stroh neben der Hausmannskost haben soll

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Sächsisches Staatsarchiv
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