Michael Dey, seßhaft zu Kettenacker, bekundet, dem würdigen und wohlgelehrten Herrn Meister Anderiß Fiessen, Inhaber der Kaplaneifrühmeß der Unteren Pfarrkirche zu Wilflingen, und allen seinen Nachfolgern an der gen. Kaplanei für 20 lb h Lw. (10 Batzen je fl), deren Empfang er bestätigt, gegen einen jährlichen Zins von 1 lb h, zahlbar auf Nikolaustag [6. Dez.], aus seinen eigenen 4 1/2 J. Acker zu Kettenacker (Anst.: Martin Glatiß, Schultheiß zu Kettenacker, dessen Sohn Martin Glatiß, gen. Fessler) und mehr 1 J. Acker im Aiczart (anwandend teils an den gen. 4 1/2 J. Acker und teils an das Holz) verkauft zu haben. Schultheiß und Gericht zu Kettenacker haben das Unterpfand für das Hauptgut und den Zins für ausreichend erklärt. Bei Nichteinhaltung der Kaufbedingungen können sich der Käufer und seine Nachfolger an dem Gut des Verkäufers und seiner Erben schadlos halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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